Urteil von Obergericht

Baufirma muss Häuslbauern klare Rechnungen stellen

Oberösterreich
30.04.2026 14:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Da ein Bauherr aus Oberösterreich die Rechnungen von seiner Baufirma nicht nachvollziehen konnte, zahlte er sie nicht ein. Das Unternehmen wollte die Kosten einklagen, blitzte aber ab. Denn das Oberlandesgericht Linz kam zu dem Schluss, dass die Zahlungsunterlagen für einen Laien nicht zu prüfen gewesen seien.

Der Konsument beauftragte die Wimberger Bau GmbH mit der Errichtung eines Einfamilienhauses um 229.592,67 Euro. Mit einem Zusatzauftrag wurden weitere Leistungen im Wert von 76.275,00 beauftragt. Es handelte sich um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag mit Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand in Regie.

Nachvollziehbare Rechnung gefordert
Insgesamt wurden 26 Einzelrechnungen mit einer Gesamtsumme von 325.477,91 gelegt. Aus den Rechnungen ergab sich nicht, welche Beträge für die Leistungen des Hauptauftrags und welche Beträge für den Zusatzauftrag verrechnet wurden. Aufgrund der drohenden Überschreitung der veranschlagten Kosten und der Unklarheiten bei den Rechnungen zahlte der Konsument 250.085,68 Euro und ersuchte um eine nachvollziehbare und prüffähige Abrechnung.

Konsument suchte Hilfe
Da die vom Unternehmen vorgelegten Unterlagen nicht schlüssig waren, wandte sich der Konsument an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese wies wiederholt auf die Rechtslage hin, dass die offene Forderung erst zu bezahlen ist, wenn eine für einen Laien prüfbare Rechnung vorliegt und wenn dem Konsumenten klargemacht werden kann, wie es zu der Überschreitung der veranschlagten Kosten kommen konnte.

Unternehmen klagte Häuslbauer
Weil sich der Konsument weigerte, die nicht nachvollziehbaren Rechnungen zu bezahlen, klagte das Unternehmen 67.656,03 Euro ein und argumentierte anhand von zahlreichen Aufstellungen und Gegenüberstellungen, dass die Rechnungen prüfbar und somit fällig seien. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützte den Konsumenten im Prozess.

Richtungsweisendes Urteil
Das Landesgericht Linz wies die Klage schon nach dem ersten Gerichtstermin ab – die vorliegenden Rechnungen und Aufstellungen würden es einem Laien nicht ermöglichen, die verrechneten Beträge zu prüfen. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte dieses Urteil und führte unter anderem aus, dass die Leistungen in den Rechnungen und Aufstellungen anders gegliedert wurden als im Auftrag und somit die Ursache für eine mögliche Mehrung bestimmter Positionen, wie z.B. Bauholz, Beton oder Ziegelkosten, nicht zu ermitteln sei.

Tipps für Häuslbauer

  • Sie haben das Recht auf eine prüfbare Rechnung. Diese muss sich an der Gliederung des Angebots orientieren und es sind Unterlagen vorzulegen, die die verrechneten Leistungen belegen. Lieferscheine reichen dafür nicht aus.
  • Die veranschlagten Kosten dürfen nur bei unvorhersehbaren Umständen überschritten werden. Kann die Kostenüberschreitung nicht nachvollziehbar begründet werden und wurde auf drohende Mehrkosten nicht hingewiesen, kontaktieren Sie die Arbeiterkammer Oberösterreich.
  • Vorsicht bei der Vereinbarung von Bauherren-Mithilfe. Holen Sie zum Vergleich ein Angebot ohne Bauherren-Mithilfe ein und prüfen Sie, ob Sie die Mithilfe im notwendigen Ausmaß erbringen können.
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung