Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 60-jähriger Frühpensionist vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen worden. Der angebliche Sozialbetrug in Höhe von 46.000 Euro konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Ein Mann, der mit neun Jahren nach Österreich kam, kämpft seit einem schweren Motorradunfall im Jahr 2016 mit den Folgen. 80 Prozent Einschränkung, einseitig gelähmt – seither lebt er von Rente, Pflegegeld und Wohnbeihilfe. Soweit, so tragisch. Doch dann flattert eine anonyme Anzeige ins Haus. Der Vorwurf: Sozialbetrug im großen Stil. Ganze 46.000 Euro soll er zwischen 2020 und 2025 „zu Unrecht bezogen“ haben.
Wer Pflegegeld bezieht, muss jeden Auslandsaufenthalt melden
Verteidiger Clemens Achammer hat sogleich einen Verdacht: „Die Ex-Frau könnte dahinterstecken.“ Der Knackpunkt: komplizierte Vorschriften. Wer Pflegegeld bezieht, muss jeden Auslandsaufenthalt melden. Ab 60 Tagen wird gekürzt, ab 180 Tagen gestrichen. Bei der Wohnbeihilfe gilt: Ab sechs Monaten im Ausland ist Schluss. Klingt einfach – ist es aber nicht. „Diese Schreiben sind zum Teil zehn Seiten lang“, erklärt Achammer, „man muss den Text verstehen und bei jeder Fahrt ins Ausland an die Meldepflicht denken.“
Der Beschuldigte kann sich kaum erinnern, wie oft er in den vergangenen Jahren nach Bosnien gereist ist. „Nie länger als ein bis zwei Monate pro Jahr“, beteuert er. Beweise? Mangelware. Eine „Grenzübertrittsliste“ entpuppt sich als löchrig. Kein Stempel, kein Nachweis – besonders dann, wenn bei Stau die Beamten Autofahrer einfach durchwinken. Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wurden die kritischen Zeitgrenzen überhaupt überschritten?
Solange das nicht bewiesen ist, ist für Richterin Sabrina Tagwercher die Sache klar: Es handelt sich nicht um Betrug. Der Mann kann aufatmen – zumindest strafrechtlich. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Und der Fall? Der wandert jetzt weiter zum Zivil- und Arbeitsgericht. Ganz erledigt ist die Sache für den Beschuldigten also noch lange nicht.
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