Die Neuerungen im Care-Management treten mit 1. Mai 2026 in Kraft. Statt bisher 17 Care-Regionen wird es künftig nur mehr 9 geben – die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit rückt stärker in den Fokus.
Mitarbeiter des seit 2014 in Vorarlberg bestehenden Care-Management kümmern sich um die Vermittlung und Koordination von Pflege- und Betreuungsangeboten auf regionaler Ebene. Regionale Care-Managerinnen sind aktuell in 17 Planungsregionen tätig und decken mit 88 von 96 Gemeinden bereits einen Großteil des Landes ab. Auf Basis eines umfassenden Evaluierungs- und Konzeptentwicklungsprozesses wird dieses Modell nun adaptiert.
Die Care-Managerinnen übernehmen eine zentrale Rolle in der operativen Steuerung und der regionalen Vernetzung der Angebote.

Martina Rüscher
Bild: Diverse Fotografen honorarfrei
So wird die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit künftig stärker im Mittelpunkt stehen und die Zahl der Care-Regionen auf neun reduziert. Die neuen Care-Regionen sind der Bregenzerwald/Mittelberg, Bregenz/Leiblachtal, Hofsteig/Rheindelta, Dornbirn, Hohenems/Lustenau, die Region „am Kumma“, Feldkirch/Vorderland, Walgau/Großes Walsertal, Bludenz, Klostertal/Arlberg/Montafon. „Die Care-Managerinnen übernehmen eine zentrale Rolle in der operativen Steuerung und der regionalen Vernetzung der Angebote. Ihre Aufgabe wird deutlich gestärkt und erweitert“, erklärte die zuständige Landesrätin Martina Rüscher.
Sozialraumbüro als zentrale Anlaufstelle
Pro Care-Region ist ein Sozialraumbüro als zentrale Anlaufstelle für Bürger geplant. Die Büros sind als einfach erreichbare, zentrale Anlaufstellen für alle Menschen gedacht, die Unterstützung suchen – unabhängig davon, um welches Anliegen es geht. Die Mitarbeiterinnen übernehmen eine „Lotsenfunktion“ und helfen dabei, sich im sozialen System zurechtzufinden, zeigen passende Angebote auf und unterstützen bei den nächsten Schritten. Ein weiterer wesentlicher Schritt sei die künftige Finanzierung: Die Care-Managerinnen werden gemäß der neuen Richtlinie vollständig aus Landesmitteln finanziert. Gemeinden und Regionen können das Beschäftigungsausmaß bei Bedarf freiwillig erweitern.
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