Wegen zwei Buchstaben

Innenministerium geht gegen einen Adelsnamen vor

Salzburg
23.04.2026 08:00

Eine Österreicherin muss weiter um ihren Namen kämpfen – und das schon eineinhalb Jahre lang. Die Frau ließ sich einen neuen Pass machen und bekam vom Amt einen neuen Nachnamen verpasst. Obwohl sie ihn schon mehr als 20 Jahre trug. Nachdem ihr ein Gericht recht gegeben hatte, schaltete der Bund jetzt das Höchstgericht ein.

Die „Krone“ erzählte die Geschichte einer gebürtigen Salzburgerin, die 2003 nach einer Hochzeit im Schloss Mirabell den Nachnamen ihres Gatten angenommen hatte – einen italienischen Adelsnamen aus Neapel. Mit ihrer Familie lebt die Österreicherin in der Schweiz und hat 2024 einen neuen Reisepass beantragt. Statt eines neuen Passes hat ihr das Amt gleich einen neuen Namen verpasst – und das wegen zwei Buchstaben.

Die Behörde strich das „di“ (übersetzt „von“) im Namen und koppelte die drei Namensteile mit Bindestrichen. Grund: Durch das Adelsaufhebungsgesetz ist es hierzulande verboten, Namen adeliger Herkunft zu tragen. Dagegen ging die Frau mit einer Beschwerde vor, argumentierte mit dem Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Nach einer rechtlichen Abwägung zweier Verfassungsgesetze gab ihr im Herbst 2025 das Landesverwaltungsgericht recht.

Innenministerium legte Amtsrevision ein
Doch der Streit um den Namen endete nicht: Das Innenministerium legte Amtsrevision ein – samt Antrag auf aufschiebende Wirkung der im Herbst getroffenen Entscheidung, welche gleich abgelehnt wurde. Am Zug ist jetzt der Verwaltungsgerichtshof.

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