Er landete vor Gericht

Schreien und Böller halfen nicht, da schoss Bauer

Oberösterreich
20.04.2026 13:00

Ein 59-Jähriger aus St. Wolfgang muss sich gemeinsam mit seinem Neffen (26) am Landesgericht Wels verantworten. Weil rund ein Dutzend Hirsche immer wieder die Siloballen des 26-Jährigen angeknabbert hatten, hatte der Onkel einen Hirsch in der Schonzeit geschossen – schwere Wilderei. Beide stritten aber Schuld ab.

Im Oktober sei es losgegangen: „Da haben zum ersten Mal Hirsche die Siloballen angeknabbert. Zuerst waren es nur ein paar, die ich noch verfüttern konnte. Im Laufe des Winters wurden es aber immer mehr – von 120 angeknabberten musste ich rund 60 entsorgen, weil sie so beschädigt bzw. verschimmelt waren“, so der junge Landwirt (26) aus St. Wolfgang, der als Zweitangeklagter auf der Anklagebank im Landesgericht Wels Platz nehmen musste.

Vergrämung nutzte nichts
Erstangeklagter war sein Onkel (59): Er hatte am 28. Februar den Hirsch – ein gutes Exemplar – von einem Schießplatz im Bauernhaus unweit der Siloballen erschossen. „Wir hatten in den Vorjahren immer wieder Probleme mit Hirschen, aber dieses Mal war es viel schlimmer. Wir haben alles versucht, geklatscht, geschrien und sogar Böller geworfen, um das Wild zu vergrämen, aber sie sind immer wieder gekommen“, so der Onkel des Hofinhabers. Immer wieder seien bis zu zehn Hirsche bei den Ballen gewesen, hätten weitere angeknabbert, die umliegende Wiese in eine Schlammgrube verwandelt und sogar den dauerhaft elektrifizierten Weidezaun Nacht für Nacht umgerissen.

Plötzlich fiel Schuss
Eines Abends hatte er sich daher mit einem schweren Jagdgewehr, ausgerüstet mit einer Taschenlampe, auf die Lauer gelegt. Der Neffe sei dazugekommen, gemeinsam wurde ein Bier getrunken. „Ich habe noch gefragt, ob es schon gescheit ist, den Hirsch zu schießen. Dann habe ich die Katze genommen und hinuntergetragen, weil sie lästig war. Als ich wieder raufgegangen bin, ist der Schuss gefallen“, so der 26-Jährige.

Nachbar ertappte Wilderer
Trotz eines selbstgebauten Schalldämpfers auf dem Jagdgewehr war der Schuss laut genug gewesen, um den Nachbar – den Jagdpächter – zu alarmieren. Er ertappte die beiden Angeklagten, die gerade den toten Hirsch entfernten, stellte sie zur Rede und zeigte sie schließlich auch an.

Warum nicht anders gelöst?
Vor Gericht ging es schließlich darum, ob sich die beiden nicht an den Jagdleiter hätten wenden können, damit sich dieser um die Tiere kümmern oder einen größeren Zaun zur Verfügung stellen könnte. Obwohl beide Angeklagten beteuerten, sie hätten sich sehr wohl an die Zuständigen gewandt, bestritten diese das im Zeugenstand. Ein anfänglicher Verdacht, die angeknabberten Siloballen seien absichtlich stehen gelassen worden, um Hirsche zum Abschuss anzulocken, bestätigte sich vor Gericht aber nicht.

Diversion für Neffen
Weil der junge Landwirt, der auch eine Jagdkarte besitzt, nicht selbst geschossen hatte, wurde ihm eine Diversion angeboten. Voraussetzungen: Er müsse Verantwortung übernehmen, eine Geldbuße von 1950 Euro begleichen, sowie der Jagdgesellschaft 1500 Euro bezahlen. Das nahm er an – sobald er zahlt, wird das Verfahren eingestellt.

Bedingte Haft für Onkel
Für den Onkel ging sich keine Diversion aus: „Sie sind selbst Jäger und kennen das Gesetz und die Schonzeiten. Dass Sie dennoch so schwer in fremdes Jagd- und Fischereirecht eingegriffen haben, lässt keine Diversion zu“, so der Richter abschließend. Er bekam fünf Monate bedingt und muss für die Verfahrenskosten aufkommen. Obendrein wurde sein Gewehr, eine Mauser 98, konfisziert, und er muss der Jagdgesellschaft St. Wolfgang 3752 Euro für den Hirsch bezahlen – dessen Wert mit 5252 Euro beziffert wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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