Anfrage der Grünen

Schaut das Land OÖ bei Freizeitwohnsitzen weg?

Oberösterreich
06.03.2025 09:00

26 Gemeinden sind in Oberösterreich als Vorbehaltsgebiete definiert, was die Erichtung oder den Verkauf von Nebenwohnsitzen erschwert oder sogar unmöglich macht. Die Grünen fordern jetzt Antworten, wie sich die Situation in den vergangenen Jahren entwickelt hat. 

Die Ausgangslage ist kompliziert: Was in Oberösterreich als Haupt- oder Freizeitwohnsitz gilt und wie das gehandhabt wird, ist in vier verschiedenen Gesetzen geregelt: im Tourismusgesetz, in der Raumordnung, im Meldegesetz und im Grundverkehrsgesetz. Zuständig dafür sind die Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaften und auch das Land OÖ selbst. „Da ist es schwierig, den Durchblick zu haben“, sagt Landtagsabgeordneter Rudi Hemetsberger (Grüne), selbst Bürgermeister des Tourismusortes Attersee am Attersee.

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Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt hat und welche Schlüsse wir aus den Zahlen des Landes ziehen können. Die Frage ist auch, ob die rechtlichen Möglichkeiten greifen.

Abgeordneter Rudi Hemetsberger, Grüne

Seine Gemeinde gehört zu jenen 26 Vorbehaltsgebieten, wo die Landesregierung mit einer zuletzt 2023 angepassten Verordnung die Anzahl der Freizeitwohnsitze im Verhältnis zur Anzahl der Hauptwohnsitze regelt.

Viele Fragen im Landtag an Landesrätin Langer-Weninger
Von Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) möchte er jetzt in einer schriftlichen Anfrage wissen, wie sich die Zahl der Freizeitwohnsitze in den jeweiligen Orten in den vergangenen Jahren entwickelt hat und wie viele Grundstücke verkauft wurden. Denn landesgesetzlich ist etwa auch geregelt, dass ein Haus mit Hauptwohnsitz nicht als Freizeitwohnsitz verkauft werden darf. „Hier gelten ganz genaue Bestimmungen. Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt hat und welche Schlüsse wir aus den Zahlen des Landes ziehen können. Die Frage ist auch, ob die rechtlichen Möglichkeiten greifen“, sagt der grüne Landtagsabgeordnete.

Zu den Vorbehaltsgebieten zählen etwa Gemeinden am Attersee (u. a. Steinbach, Unterach, Weyregg und Schörfling) sowie der Tourismusort Gosau; ebenso Gmunden und die beiden Hallstättersee-Gemeinden Goisern und Hallstatt. 

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