Akademikerball-Protest

Eklat nach Großeinsatz: Studenten holen sich Sieg

Wien
14.04.2026 17:59
Porträt von krone.at
Von krone.at

Jüdische Studierende setzten im Vorjahr mit einer Projektion am Burgtor ein provokantes Zeichen gegen den umstrittenen Wiener Akademikerball. Der Protest zog einen großangelegten Polizeieinsatz nach sich. Jetzt bringt die Beurteilung des Verwaltungsgerichts neuen Zündstoff in die Debatte.

Der Bericht ist durchaus brisant und folgt der zuvor geäußerten Kritik der Protestierenden über den Einsatz. Demnach soll die als „Verhetzung“ gewertete Protestaktion im März 2025 auf Zuruf „eines politischen Akteurs“ erfolgt sein, nämlich dem Ballorganisator Udo Guggenbichler (FPÖ), wie der „Standard“ am Dienstag berichtet. 

Auf einer Projektion am äußeren Burgtor kurz vor dem Akademikerball war der Schriftzug „Countdown bis zum Nazi-Ball“ zu lesen. Die Polizei schaltete die Installation am dritten Tag ab – und löste damit heftige Kritik aus.

Nun hat das Wiener Verwaltungsgericht entschieden: Sowohl die Auflösung der angemeldeten Kundgebung als auch die Identitätsfeststellungen waren rechtswidrig, ebenso die Einziehung der Protestplakate. Begriffe wie „Nazi-Ball“ wertet das Gericht als „polemisch und provokant“. Gleichzeitig hält es fest: Im politischen Diskurs und im Rahmen von Protestaktionen ist die Meinungsfreiheit besonders weit auszulegen.

Verhetzungsvorwurf „unvertretbar“
Es blieb aber nicht bei der gestoppten Projektion: Die jüdischen Studierenden wurden von Guggenbichler zusätzlich wegen Verhetzung angezeigt. Das Verfahren wurde jedoch bereits nach wenigen Tagen wieder eingestellt. Auch das Verwaltungsgericht fand dafür deutliche Worte und bezeichnete den Verhetzungsvorwurf als „unvertretbar“.

Die beiden ersten Kundgebungsabende sollen friedlich und ohne Interventionen der Polizei ...
Die beiden ersten Kundgebungsabende sollen friedlich und ohne Interventionen der Polizei verlaufen sein.(Bild: JöH)
Am dritten Tag sollen plötzlich Dutzende Polizeikräfte vor Ort aufgetaucht sein.
Am dritten Tag sollen plötzlich Dutzende Polizeikräfte vor Ort aufgetaucht sein.(Bild: JöH)

Nach Anhörungen mehrerer Zeugen und Polizeibeamten kommt das Gericht zu einem klaren Ergebnis: Guggenbichler habe die Polizei mit falschen Angaben alarmiert. Er behauptete, Kundgebungsteilnehmer hätten Besucherinnen und Besucher der Ballproben „beschimpft, bespuckt bzw. behindert“. Diese Vorwürfe konnten jedoch nicht bestätigt werden. Das Gericht hält fest, dass „keine Pöbeleien“ beobachtet wurden und sich – abgesehen von Guggenbichler selbst – „niemand als Opfer oder Zeuge deklariert“ habe.

Heftige Kritik von JöH
Der Rechtsvertreter und ehemalige JöH-Präsident Benjamin Guttmann sprach daraufhin von einem „Sieg für Rechtsstaatlichkeit und Versammlungsfreiheit“. Gleichzeitig sehe das Verwaltungsgericht ein „schwerstes institutionelles Versagen“, da der Wiener Verfassungsschutz jüdische Aktivistinnen und Aktivisten mit einem „denkunmöglichen Verhetzungsvorwurf“ verfolgt habe.

Auch JöH-Präsident und Kundgebungsorganisator Alon Ishay übte deutliche Kritik am Staatsschutz. Guggenbichler habe demnach über persönliche Kontakte zum Staatsschutz binnen Minuten einen aus seiner Sicht rechtswidrigen Polizeieinsatz ausgelöst. Diese „skandalöse Nachlässigkeit“ der LSE-Beamten dürfe nicht ohne Konsequenzen bleiben. Der Staatsschutz solle jüdische Menschen vor Antisemitismus schützen – und nicht gegen sie eingesetzt werden, so Ishay.

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