Zahl deutlich gesunken

Streit um Asylverteilung: OÖ pocht auf Mitsprache

Oberösterreich
12.04.2026 14:00

Oberösterreich schlägt Alarm: Der Bund könnte künftig im Alleingang über die Verteilung von Asylwerbern entscheiden. In einem aktuellen Gesetzesentwurf fehlt aus Sicht von Integrationslandesrat Christian Dörfel (ÖVP) die klare Mitsprache der Bundesländer.

Mit Stand März befinden sich insgesamt 2224 Personen (Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte) in der Landesgrundversorgung. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 1000 Personen im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt. Integrationslandesrat Christian Dörfel führt diesen Rückgang auf den konsequenten Kurs seiner Asylpolitik zurück.

Störfeuer befürchtet
Er sagt: „Oberösterreich hat zu einer deutlichen Verringerung der Asylzahlen geführt. Maßnahmen wie die landesweite Einführung der Sachleistungskarte, konsequente Kontrollen gegen Sozialmissbrauch und klare Sanktionen haben dazu beigetragen, die Zahlen spürbar zu senken.“ Aus Wien befürchtet er jetzt aber ein Störfeuer, das diesen eingeschlagenen Weg torpedieren soll.

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Die Linie Oberösterreichs darf nicht durch den Bund unterlaufen werden. Das Zustimmungsrecht der Länder muss auch zukünftig gesetzlich verankert bleiben.

Christian Dörfel, Integrationslandesrat (ÖVP)

Keine Einbindung der Länder
Im aktuellen Gesetzesentwurf des Bundes zur nationalen Umsetzung des EU-Asylpaktes (GEAS) ist derzeit keine verbindliche Einbindung der Bundesländer bei der Verteilung von Asylwerbern vorgesehen. Das heißt konkret: Wien verteilt ankommende Flüchtlinge auf die Bundesländer, ohne diese vorab fragen zu müssen.

Gesetzliche Verankerung gefodert
Dörfel sieht das in Oberösterreich funktionierende System in Gefahr: „Die klare Linie Oberösterreichs darf nicht durch eine unkoordinierte Zuweisung des Bundes unterlaufen werden. Das Zustimmungsrecht der Länder muss auch zukünftig unmittelbar gesetzlich verankert bleiben. Zwar wird in den Erläuterungen zum Gesetz eine Einbindung der Länder erwähnt, eine klare gesetzliche Verankerung wie bisher fehlt jedoch“, sagt Dörfel, der sich als Verfassungsjurist mit der Materie gut auskennt. Er betont: „Es gibt meiner Ansicht nach keinen vernünftigen Grund, die bisher geltende Rechtslage in diesem Punkt zu ändern.“ 

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