In St. Pölten muss sich jener 58-jährige Weinbauer verantworten, der am 7. März 2025 eine 71-jährige Witwe in deren Villa getötet haben soll. „Er hat ihr ein tödliches Medikament als Magenschutzmittel untergejubelt“, ist die Anklägerin von der Schuld des Steirers überzeugt. Der Angeklagte beteuert, dass die Frau sterben wollte.
Um 17 Uhr und um 22 Uhr hat sie jeweils zwei Magenschutztabletten genommen, sagt der Angeklagte im LG St. Pölten. Dann sah man gemeinsam fern, trank einen Radler und redete. „Gegen 23 Uhr hat sie zum Schrank gezeigt und gesagt: ,Holst du mir jetzt das Mittel?‘“
Er hat ihr das Medikament, das er zuvor zur bewilligten Sterbehilfe aus der Apotheke geholt hatte, aufgelöst, ihr ein Kreuzzeichen auf die Stirn gemacht, ein Bussi gegeben und den Raum verlassen. Dann schlief der 58-Jährige, der hochverschuldet und wegen „Wein-Panscherei“ vorbestraft ist, ein. – So lautet die Version des bekannten steirischen Winzers, der sich seit Donnerstag wegen Mordes verantworten muss.
Die Anklägerin zeichnet ein anderes Bild vom 7. März 2025, jenem Tag, an dem die wohlhabende Witwe in ihrer Villa in Niederösterreich gestorben ist.
Tödliches Medikament „untergejubelt“?
Zwar stimme es, dass die 71-Jährige nach einem Schlaganfall und dem Tod ihres Hundes eine Sterbeverfügung erwirkt hatte. Aber: „Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass das Opfer am 7. März 2025 keinen Sterbewillen hatte“, erläutert die Staatsanwältin den Geschworenen: „Sie hat sich gesundheitlich besser gefühlt, Termine bis in den April hinein vereinbart und sich für einen Platz im Pflegeheim interessiert.“
Auch habe sich die Frau mit ihrer Tochter versöhnt, die sie zugunsten des Winzers, in den sie sich nach einem Pferdekauf verliebt hatte, einst enterbt hatte. „Da ist der Angeklagte nervös geworden.“ Er habe der Frau eine Magenschutzkur „vorgegaukelt“ und das tödliche Mittel „untergejubelt“. Ein Pfleger der älteren Dame, der misstrauisch wurde, lieferte belastendes Material gegen den Winzer.
„Unser Mandant hatte kein Motiv“, kontern die Verteidiger Bernhard Lehofer und Michael Dohr. Denn bereits 2022 hat die Frau ihrem Mandanten ihre Liegenschaften geschenkt und ihn als Erben eingesetzt.
Allerdings hatte die Witwe im Anwesen lebenslanges Wohnrecht. „Nur zwei Tage nach ihrem Tod beauftragte er einen Makler, sich die Liegenschaft anzuschauen“, so die Staatsanwältin. Vertagt auf Freitag.
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