Reiche Witwe getötet?

Mordprozess um bekannten Winzer gestartet

Gericht
09.04.2026 10:13

Ein bekannter Weinbauer soll eine reiche Witwe aus Niederösterreich getötet haben. Laut Staatsanwältin lieferte der 58-jährige Steirer insgesamt neun verschiedene Versionen darüber, was am 7. März 2025 in der Villa der verstorbenen 71-Jährigen passiert sei. Ab heute muss sich der Mann wegen Mordes im Landesgericht St. Pölten verantworten.

Im Anzug adrett gekleidet und gut gepflegt betritt am Donnerstag der insolvente Weinbauer aus der Steiermark den großen Schwurgerichtssaal im Landesgericht St. Pölten. Man hätte ihm auch abgenommen, Richter oder Anwalt zu sein – wären da nicht die beiden Justizwachebeamten, die ihn begleiteten. Der Mann sitzt in U-Haft, er muss sich vor Geschworenen wegen Mordes und schweren Betrugs verantworten. 

Tödliches Medikament „untergejubelt“?
„Er hat am 7. März 2025 seiner steinreichen Bekannten ein tödliches Medikament, dass man bei Sterbehilfe verwendet, untergejubelt“, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. „Er hat ihr vorgegaukelt, dass es ein Magenschutzmittel sei. Das Opfer hat das Medikament eingenommen und ist verstorben.“

Sie berichtet davon, dass der Angeklagte Schulden in Millionenhöhe hatte und wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs einschlägig vorbestraft sei, weil er seinen Wein „gepanscht“ hat. „Er hat es nie zu dem Erfolg gebracht, den er gerne gehabt hätte“, sagt die Anklägerin. Deshalb habe er begonnen, sich reichen Frauen anzunähern. So auch dem wohlhabenden Opfer, dem er 2019 ein Pferd verkauft hat. Die herzkranke Niederösterreicherin verliebte sich in den Winzer, setzte ihn schließlich im Jahr 2022 als Alleinerben ein und schenkte ihm ihre Liegenschaften. 

Anklägerin: Sterbewunsch revidiert
Die Frau habe laut StA nach einem Schlaganfall, dem Suizid ihres Mannes und dem Tod ihres geliebten Hundes ihren Lebenswillen verloren und aufgrund ihrer schweren Erkrankung im Februar 2025 eine Sterbeverfügung beantragt. Der Angeklagte war offiziell für die Unterstützung bei der Sterbehilfe eingetragen, weshalb er die tödliche Arznei abholen konnte.

„Die sterbewillige Person muss das Medikament selbst einnehmen“, erläutert die Staatsanwältin. „Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass das Opfer am 7. März 2025 keinen Sterbewillen hatte.“ So habe sie sich etwa mehrere Termine für März und April ausgemacht, sich gesundheitlich besser gefühlt und sich für einen Platz im Pflegeheim interessiert. Auch habe sich die Frau mit ihrer Tochter, die sie einst enterbt hatte, versöhnt. „Da ist der Angeklagte nervös geworden“, so die Anklägerin. Er habe befürchtet, dass sie ihre Tochter wieder zur Erbin mache, ist sie überzeugt. „Er hat sich dann dazu entschlossen, sie in ihrer Villa zu töten und es als Sterbehilfe zu tarnen.“ In dem großen Haus, das sie dem Angeklagten bereits geschenkt hatte, hatte die Frau lebenslanges Wohnrecht.

Misstrauischer Pfleger sammelte Beweise
Ein Pfleger der älteren Dame habe sich in dieser Zeit bereits Sorgen um seine Patientin gemacht, dem Winzer misstraut und daher Beweise gesammelt. „Diese Dokumente bringen uns gute Einblicke in die Dynamik des Tages“, schließt die Staatsanwältin ihren Vortrag.

Für Anwalt Berhard Lehofer, der gemeinsam mit Michael Dohr den Angeklagten vertritt, steht die These der Staatsanwaltschaft auf dünnen Füßen. Die Frau sei völlig klar im Kopf gewesen und habe im freien Willen gehandelt. „Unser Mandant hatte auch kein Motiv, denn er hatte schon alles geschenkt bekommen“, so Lehofer.

Angeklagter bekennt sich zum Mord „nicht schuldig“
„Zum Mord bekenne ich mich nicht schuldig. Zum Versicherungsbetrug bekenne ich mich schuldig“, gibt der Angeklagte zu Beginn seiner Befragung an.

Vertagt auf Freitag.

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