Nachdem Aktivisten des „Verein gegen Tierfabriken“ zugespieltes Material aus einem niederösterreichischen Schweinemast-Betrieb veröffentlichten, geriet ein namhafter Landwirt unter Druck. Anstatt die offensichtlichen Missstände sofort einzugestehen, beleidigte er die Aufdecker trotzig.
„Man muss sich nicht von einem Schweinefabrikbesitzer so bezeichnen lassen, nur weil man seine Schweinereien aufdeckt“, lässt Obmann Martin Balluch in einer Aussendung wissen. Sein „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) wurde von einem niederösterreichischen Landwirt als „terroristische Vereinigung“ bezeichnet, nachdem schockierende Bilder vom Umgang mit den Tieren aus seinem Stall bekannt wurden.
Das Oberlandesgericht Wien bestätigte nun eine einstweilige Verfügung gegen den Schweinefabrikbesitzer und stellt klar: Diese Bezeichnung ist keine bloße Meinungsäußerung, sondern eine unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptung.
Angst und Schrecken?
Ein solcher Vorwurf sei kein harmloser Ausrutscher im Ton, sondern ein massiver Angriff auf den Ruf des Vereins. Denn der Begriff „Terrorismus“ hat im Strafrecht ein enormes Gewicht: Gemeint sind organisierte Gruppen, die schwere Straftaten planen, um Angst und Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten. Genau in diese Ecke sei der Verein durch die Aussage des Landwirts gerückt worden – völlig zu Unrecht, wie das Gericht nun festhält.
Mächtige Interessen
Der VGT sieht sich nun bestätigt und spricht von einem klaren Signal des Rechtsstaats: Wer Missstände öffentlich macht, dürfe dafür nicht kriminalisiert werden. Weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen den Landwirt wurden mittlerweile eingestellt, ob er wegen des Terrorismus-Sagers vor den Obersten Gerichtshof zieht, ist offen. Klar ist aber schon jetzt: Der Fall zeigt, wie erbittert der Kampf um Bilder, Worte und öffentliche Deutungshoheit geworden ist – dort, wo Tierschutz auf mächtige Interessen trifft ...
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