Kurden sind empört

Merz empfängt Syriens Übergangspräsident

Außenpolitik
27.03.2026 15:31
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Einladung steht schon länger, nun kommt Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa dieser tatsächlich nach und absolviert kommende Woche seinen Antrittsbesuch beim deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz. Bei den Gesprächen wird es unter anderem auch um die Rückführung von syrischen Flüchtlingen gehen.

Merz wird Al-Sharaa dem Vernehmen nach am Montag um 12.30 Uhr im Kanzleramt empfangen, dabei ist auch ein gemeinsames Mittagessen geplant. Im Anschluss (14.00 Uhr) wollen dann beide vor die Presse treten. Bei den Gesprächen wird es laut Kornelius unter anderem um die Lage in der Region, die Situation in Syrien, den Wiederaufbau des Landes sowie die Rückkehr von Syrerinnen und Syrer in ihr Heimatland gehen.

Bundeskanzler Friedrich Merz hofft auf Rückführungsabkommen mit der neuen syrischen Regierung.
Bundeskanzler Friedrich Merz hofft auf Rückführungsabkommen mit der neuen syrischen Regierung.(Bild: EPA/CLEMENS BILAN)

Merz: „Bürgerkrieg in Syrien ist beendet“
„Der Bürgerkrieg in Syrien ist beendet. Es gibt jetzt keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland und deswegen können wir auch mit Rückführungen beginnen“, erklärte Merz im November des Vorjahres. Der CDU-Chef verfolgt seit dem Sturz des Assad-Regimes eine vorsichtige Öffnung gegenüber dem Bürgerkriegsland. Geplant sind Rückführungsabkommen, aber auch eine deutsche Beteiligung am Wiederaufbau des Landes.

Kritik am Besuch des Übergangspräsidenten kam bereits von der Kurdischen Gemeinde Deutschland (KGD). „Ein ehemaliger Dschihadistenführer, dessen Organisation Hayat Tahrir al-Sham (HTS) lange Zeit von den Vereinten Nationen als Terrororganisation eingestuft wurde, darf keine protokollarische Aufwertung erfahren“, erklärte die KDG. Al-Scharaa trage Verantwortung für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

UNO sieht mögliche Kriegsverbrechen gegen Minderheiten
Tatsächlich üben die Vereinten Nationen schwere Kritik am Umgang der syrischen Regierung mit religiösen und ethnischen Minderheiten. Der Armee wird seitens der UNO-Untersuchungskommission zu Syrien „schwerwiegende Verstöße“ während der Kämpfe in den Drusengebieten im vergangenen Sommer vorgeworfen. Von möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist da die Rede. Aber auch die drusischen Gruppen hätten solche Verbrechen begangen, heißt es in einem aktuellen Untersuchungsbericht.

Die seit Dezember 2024 amtierende islamistische Regierung in Damaskus sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, Minderheiten wie Alawiten, Drusen oder Kurden nicht ausreichend zu schützen. Ihr Eingreifen im Juli 2025 erklärte sie mit der Absicht, dort ausgebrochene Kämpfe zwischen Drusen und sunnitisch-muslimischen Beduinen zu stoppen. Israel griff an der Seite der Drusen in die Kämpfe ein.

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