Eine junge Frau schreit vor Schmerzen bei einer gynäkologischen Untersuchung, ruft „Stopp“ und erleidet in weiterer Folge eine Blutung. Der Oberarzt wehrt sich jetzt im Landesgericht Salzburg und bestreitet die ihm angelastete Körperverletzung: Er habe nur seine Arbeit gemacht und sieht sich unschuldig.
Körperverletzung ist kein alltäglicher Vorwurf für einen Spitalsarzt. Doch ein Gynäkologe musste sich am Mittwoch in Salzburg diesem Vorwurf stellen: Laut Anklage soll der erfahrene ausländische Arzt eine Frau am 20. April 2025 bei einer gynäkologischen Untersuchung verletzt haben. Die junge Frau, Anfang 20, war wegen Schmerzen im Unterbauch im Zeller Tauernklinikum. Als der Mediziner sie in ihrem Intimbereich untersuchte, schrie sie vor Schmerzen, rief dabei auch „Stopp“. Doch er soll weitergemacht, und sogar gelacht haben. „Ich habe nicht gelacht, ich war freundlich und habe nicht geschimpft“, wehrte sich der Frauenarzt, der mittlerweile in einem oberösterreichischen Spital arbeitet.
Gutachten belastet Arzt
Er habe durchaus mitbekommen, dass sie Schmerzen hatte, und das tue ihm auch leid, sagte er zur Richterin. Aber: „Fachlich musste ich das machen.“ Seiner Meinung nach habe er sie zu 100 Prozent aufgeklärt. Die durch die Untersuchung ausgelöste Blutung habe er nicht mitbekommen. Und er äußerte auch Zweifel am Gutachten, das ihn belastet: Demnach sei sein Tun nicht medizinisch indiziert gewesen, also es sei nicht notwendig gewesen.
Der Prozess wurde vertagt. Ein Gutachter soll eine mögliche posttraumatische Belastungsstörung durch die Tathandlung prüfen. Wird eine solche festgestellt, könnte dies strafverschärfend wirken.
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