Zwei Salzburger Spitalsärzte übernahmen die Verantwortung für eine tödliche Verwechslung: Sie verordneten einer Patientin Novalgin-Tabletten zur Schmerzlinderung. Was sie übersehen hatten: Sie besaß eine Unverträglichkeit gegenüber dem Mittel. Die falschen Tabletten führten zum Tod der Frau. Beide wurden am Mittwoch verurteilt.
Die tödliche Verwechslung passierte im Frühjahr 2025 in der Geriatrie der Christian-Doppler-Klinik, Teil der Salzburger Landeskliniken (SALK): Eine 83-jährige Einheimische war nach einer Operation aufgrund eines Oberschenkelhalsbruches dorthin verlegt worden. Ab 4. Februar bis zum 14. März 2025 wurde ihr regelmäßig das Schmerzmittel Novalgin verabreicht. Obwohl sie eine Allergie gegen den Wirkstoff Metamizol hatte. Am 20. März starb die Frau: wegen des falschen Schmerzmittels. Das konnte auch ein Gutachter im Auftrag der Justiz feststellen.
Ärzte entschuldigten sich
Beim Prozess am Mittwoch im Salzburger Landesgericht legten die beiden angeklagten Oberärzte ein Geständnis ab und räumten eine fahrlässige Tötung ein. Aber: „Sie sind nicht schuldig zur groben Fahrlässigkeit“, betonte Verteidiger Kurt Jelinek und hob das Verhalten der beiden Ärzte hervor. „Sie stehen dazu, sprachen auch direkt mit den Angehörigen und haben auch proaktiv Schmerzengeld gezahlt“, so der Anwalt, der auch von einem „Arbeiten am Limit“ in der Abteilung sprach. „Ich möchte mich bei den Angehörigen entschuldigen“, führte einer der beiden Mediziner aus und sprach von einem unglücklichen Ablauf.
Elektronische Dokumentation kommt
Richter Peter Egger zeigte auf, dass der verhängnisvolle Fehler beim Übertragen der handschriftlichen Patientendokumentation, genannt Patientenkurve, passiert ist. Bei der Spitalsaufnahme wurde die Unverträglichkeit notiert. Doch diese handgeschriebene Notiz war ab der dritten Behandlungswoche nicht mehr vermerkt.
„Ich war erstaunt, dass Allergien jede Woche händisch übertragen werden müssen“, wunderte sich der Richter und fragte: „Warum nicht elektronisch?“ Die SALK seien zurzeit im Umstellungsprozess, erklärte der Mediziner: „Wir haben Doppelgleisigkeiten.“ Bei den Ärzten zähle aber noch die Papierform. Ab Mai soll es die Patientenkurve dann nur mehr in digitaler Form geben. „Das ist für die Patientensicherheit zu befürworten“, bemerkte Egger.
Noch dazu kam, dass die Patientin in einem lebensbedrohlichen Zustand war und anfangs durch das falsche Mittel weniger Schmerzen hatte. Erst nach ein paar Wochen zeigte sich die Unverträglichkeit, die zum Tod führte. „Das war extrem täuschend vom klinischen Verlauf“, so ein Mediziner.
Richter Egger verkündete Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung. Beide Ärzte bekamen Geldstrafen: 13.160 Euro unbedingte Geldstrafe für einen Oberarzt, 22.320 teilbedingte Geldstrafe für den zweiten – die Hälfte davon auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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