Ausgerechnet einen Polizisten bestahlen Langfinger gleich zweimal in einem Grazer Kaffeehaus. Jetzt wurden die Algerier in Graz zu Gefängnisstrafen verurteilt. Der Bestohlene zeigte sich als Zeuge „angefressen“.
Die beiden Angeklagten aus Algerien finanzierten sich offenbar ihren Lebensunterhalt mit dem Geld anderer. Ihre Taktik: Sie gingen in Restaurants und Kaffeehäuser und griffen in die Taschen der Jacken anderer Gäste. Die Kleidungsstücke hingen meist hinter ihnen auf der Lehne – die Täter schnappten sich die Geldbörsen. Diese stecken sie dann sogar wieder zurück, natürlich ohne das Bargeld.
„Sind Sie ein Naturtalent?“
„Wo lernt man so eine Fingerfertigkeit? Dass man so sanft vorgeht, dass das Opfer nichts merkt? Das muss man ja üben. Oder sind Sie ein Naturtalent?“, fragt Richter Andreas Rom den älteren der beiden Taschendiebe. „Ich habe nichts geübt. Ich habe das nur im Internet gesehen“, erklärt der 53-Jährige und zuckt mit den Schultern. – „Aber wenn man sich die Videoaufzeichnung von Ihren Taten ansieht, wirkt das schon sehr professionell.“ – „Da ist nichts professionell, das kann jeder“, beteuert der Algerier.
Zum großen Verhängnis wurde dem Duo, dass es zweimal im selben Kaffeehaus einen pensionierten, ehemals hohen Kripo-Ermittler bestohlen hatte. „40 Jahre war ich Polizist. Ich war so angefressen, dass es genau mir passiert ist“, schildert der Grazer dem Vorsitzenden. Einmal 1600 Euro und einmal 120 Euro waren weg. „Als die Geldtasche beim zweiten Mal leer war, dachte ich, das gibt es ja nicht. Da haben sie einen Deppen gefunden.“
Wo lernt man so eine Fingerfertigkeit? Dass man so sanft vorgeht, dass das Opfer nichts merkt? Das muss man ja üben.

Richter Andreas Rom zu den Angeklagten
Bild: Sepp Pail
„Nur die Spitze des Eisbergs“
Zum Glück kam der ehemalige Gewerkschafter mit einem Ermittler des Landeskriminalamts zusammen, der dann mit einem Kollegen die Langfinger auf frischer Tat ertappte. „Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Vieles wird gar nicht angezeigt“, sagt der Bezirksinspektor vor Gericht. „Gibt es im Internet wirklich solche Erklär-Videos?“, interessiert sich Richter Andreas Rom. „Ja, schon. Aber erst durch die Praxis wird man gut“, so der Ermittler.
„Warum bestiehlt man betagte Menschen?“, will Rom von dem 53-Jährigen wissen, der in Frankreich aufgrund seines Vorlebens schon ein Aufenthaltsverbot hat. Zumindest zwei weitere ältere Herren wurden auch Opfer der Langfinger. „Ich war gezwungen“, sagt der sechsfache Familienvater. Drei Tage hätte er schon nichts zu essen gehabt. „Also soll jeder, der arm ist, stehlen gehen, oder wie?“, will der Richter diese Ausrede nicht gelten lassen.
„Schaut nicht stümperhaft aus“
Der 40-jährige, ebenfalls vorbestrafter Komplize ist teilgeständig. Er will sich mit dem Zweitangeklagten eigentlich nur zum Kaffeetrinken getroffen haben. „Ich wusste nicht, was er vorhat“, erklärte er. „Aber stümperhaft schaut Ihr Verhalten auch nicht aus“, meint der Richter. Zwei Aktionen gibt der Angeklagte dann zu.
„Er hat sich hinreißen lassen“, sagt der Verteidiger des Jüngeren, Bernhard Lehofer, im Plädoyer. Das Vorleben sei ein bisschen belastet, aber das Ganze eigentlich nur Kleinkriminalität, worin ihm seine Verteidigerkollegin zustimmt. Beide bitten um eine milde Strafe.
Das Urteil lautet schließlich für beide Angeklagten zehn Monate unbedingte Haft. „Wegen Ihres getrübten Vorlebens und weil Sie auch das Haftübel nicht davon abhielt, weitere Straftaten zu begehen, ist keine teilbedingte Strafe möglich“, begründet der Vorsitzende. Nach längerem Hin und Her nehmen die beiden Algerier an; das Urteil ist rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.