Es ist völlig sinnlose Gewalt, die neun Burschen im letzten Sommer rund um den Westbahnhof verübten. Über zehn zufällige Opfer richteten die neun Angeklagten zwischen 14 und 18 Jahren schlimm zu. Auf Video: Einen Gleichaltrigen malträtierten vier von ihnen minutenlang, einer würgte ihn bis zur Bewusstlosigkeit – ein Mordversuch, klagt die Staatsanwaltschaft an. Es fallen erste nicht rechtskräftige Urteile; hinter Gitter muss nach dem Verhandlungstag niemand.
Als das Video im Wiener Landl abgespielt wird, lichten sich die Zuschauerreihen im Verhandlungssaal. Die Szenen sind nicht leicht zu ertragen: Blutüberströmt liegt der 18-Jährige zusammengekauert am Boden und bettelt bereits immer wieder: „Es tut mir leid. Bitte hör auf!“
Bis Bewusstlosigkeit gewürgt
Und wieder versetzt ihm der erstangeklagte 16-Jährige einen Ellbogenstoß ins Gesicht, tritt gegen den Kopf. Kurz bevor der jüngere Zweitangeklagte das Opfer mit dem Ellbogen so lange würgt, bis es bewusstlos wurde. Schwerst verletzt ließen sie den Burschen im Vogelweidpark im 15. Bezirk liegen.
Rechtlich bewegen wir uns durch den gesamten ersten Teil des Strafgesetzbuches.
Staatsanwältin im Wiener Landesgericht
Das war nur der Gipfel einer unfassbaren Serie an sinnloser Gewalt im letzten Sommer. „Rechtlich bewegen wir uns durch den gesamten ersten Teil des Strafgesetzbuches – das heißt von einfacher Körperverletzung bis versuchter Mord“, klagt die Staatsanwältin die insgesamt neun Jugendlichen an.
Verstörender Akt von Selbstjustiz
Die Beweggründe machen einen sprachlos: „In ihren Augen gibt es verwerfliche Gesellschaftsgruppen.“ In der Umgebung des Wiener Westbahnhofs suchten sie Drogenabhängige und Obdachlose und ließen ihre Aggressionen an ihnen aus. Drei Opfer verprügelten sie auch im Zuge des sogenannten „Pädo-Huntings“ – weil es laut Staatsanwältin in sozialen Medien gerade ein „Trend“ war. Die Anklageschrift zählt insgesamt mehr als zehn völlig wahllose Opfer, die die Burschen zwischen 14 und 18 Jahren in unterschiedlichsten Konstellationen malträtiert haben.
Mit Gewaltvideos im Netz geprahlt
Festgehalten haben die Angeklagten unterschiedlichster Nationalitäten diese Gewalt mit ihren Handys. „Mit den Videos wurde auf Social Media geprahlt“, so die Staatsanwältin. „Ich bin überzeugt, dass die Gewaltserie nur beendet wurde, weil wir die ersten vier Beschuldigten festgenommen haben.“ Sie sitzen in U-Haft wegen der schwerwiegenden Vorwürfe.
Verteidigerin: „Kein schlechter Mensch“
Welche die Verteidigerin des Erstangeklagten – er hat weder Schulabschluss noch Beruf – auf das junge Alter des Gewalttäters zurückführt: „Wir reden hier nicht von einem schlechten Menschen. Wir reden hier von einem Jugendlichen, der viele ganz falsche Entscheidungen getroffen hat.“ Schwer zu glauben, wenn man sieht, wie der 16-Jährige beispielsweise den Burschen im Vogelweidpark auf Knien betteln lässt, ihn aufhebt und auf den Boden wirft. Sein Versuch von Reue: „An dem Tag hat er hinter meinem Rücken mit meiner Freundin geredet. Dann hab' ich ihn einfach geschlagen.“
Teilbedingte und bedingte Haftstrafen
Schon am ersten Verhandlungstag fallen Urteile für sechs Beteiligte an diversen Gewalthandlungen: Sie reichen von 18 Monaten teilbedingt, davon sechs im Gefängnis bis zu milden acht Monaten bedingter Haft. Hinter Gitter muss nach der Urteilsverkündung aber niemand mehr von ihnen – sie saßen ihren unbedingten Teil schon in U-Haft ab. Ein 15-jähriges Mädchen, das als Lockvogel beim sogenannten „Pädo-Hunting“ agierte, wurde zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Staatsanwältin kam zu keinem Urteil eine Erklärung ab.
Gegen die drei angeklagten Haupttäter, zwei Rumänen und ein Syrer, wird der Prozess auf 2. April vertagt. Bei dem 15-jährigen Syrer, der sein Opfer bewusstlos gewürgt hatte, geht es sogar um versuchten Mord. Der Gerichtsmediziner Christian Reiter stellte in der Verhandlung aber fest: Jeder einzelne Tritt ins Gesicht bzw. gegen den Kopf sei für sich mit Lebensgefahr verbunden gewesen. Im Vogelweidpark hat auch der 16-jährige Erstangeklagte mehrmals zugetreten. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft deswegen absichtlich schwere Körperverletzung vor ...
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