5951 statt 220 Euro: Dass sich Beratung in Sachen Steuererklärung tatsächlich lohnt, zeigt ein aktueller Fall, den die Arbeiterkammer Vorarlberg jüngst veröffentlichte.
Herr P. hat jahrelang die antragslose Arbeitnehmerveranlagung genutzt. In vier Jahren hat er so insgesamt 220 Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Als er Vater wurde und sich erinnerte, dass Familien Steuerbegünstigungen erfahren können, wandte er sich an die Arbeiterkammer und ließ sich dort beraten. Das Ergebnis: Er erhielt 5.961 Euro für die vergangenen fünf Jahre zurück. Die Berater haben nicht nur das aktuelle Steuerjahr geprüft, sondern auch die zurückliegenden, für die Herr P. noch Absetzbeträge geltend machen kann.
Denn wie sich herausstellt, ist die Vaterschaft nicht die einzige Neuerung in Herrn P.s Leben: Er hat den Wohnsitz und den Job gewechselt. Im neuen Arbeitsvertrag sind nun auch Homeofficetage im Jahreslohnzettel hinterlegt. Somit steht ihm nicht nur die bereits berücksichtigte Homeofficepauschale (neu: Telearbeitspauschale) zu, Herr P. kann außerdem Homeoffice-Mobiliar und Arbeitsgeräte wie Monitor oder Computer geltend machen. Zudem war in früheren Jahren durch die antragslose Arbeitnehmerveranlagung keine Pendlerpauschale herangezogen worden, auch das wurde nun geändert. Ihm stand obendrein auch der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Familienbonus Plus zu.
„Das Steuerwesen ist komplex. Privatleute können kaum alle Möglichkeiten kennen, das ihnen zustehende Geld vom Finanzamt zurückzuholen“, erklärt AK-Steuerexpertin Eva-Maria Düringer. Gerade hier macht das Beratungsservice der AK besonders viel Sinn.
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