In Tirol stellten am Freitag die Staatssekretäre Alexander Pröll (ÖVP) und Sepp Schellhorn (NEOS) eine Gesetzesnovelle zur digitalen Verwaltung vor. Was das für die Bürger bedeutet und ob das Recht auf ein analoges Leben in Zukunft noch durchsetzbar ist.
Viele kennen es bereits von der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung oder der Familienbeihilfe. Beides wird in bestimmten Fällen automatisch beantragt.
Das System soll in Zukunft auf viele andere Förderungen und Beihilfen ausgeweitet werden. Dafür braucht es eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG). Diese wurde am Freitag nach abschließenden Verhandlungen in Innsbruck in Begutachtung geschickt und könnte – so Digitalisierungsstaatssekretär Pröll – noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden.
Von Heizkostenzuschuss bis Strafzahlungen
Bund, Länder und Gemeinden können damit die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. Die vier zentralen Reformpunkte bringen auch wesentliche Neuerungen für die Bürger:
Pröll und Deregulierungs-Staatssekretär Schellhorn sehen die Automatisierung als wichtigen Schritt, die Verwaltung zu vereinfachen und für die Bürger leichter zugänglich zu machen. Auf die Frage der „Krone“, ob mit der Reform das Recht auf ein analoges Leben obsolet werde, antworten die Staatssekretäre mit einem energischen Nein. Es werde auch in Zukunft die persönliche Vorsprache beim Amt möglich sein. Man werde aber alles dafür tun, die Bürger bei der Digitalisierung „mitzunehmen“.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.