Neues EuGH-Urteil
Ausweise von Transpersonen müssen angepasst werden
Wer sein Geschlecht in der EU ändert, hat auch ein Recht auf einen entsprechenden Eintrag in Registern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden. EU-Länder müssen es Transpersonen demnach erlauben, ihre Ausweise anzupassen.
Wenn Daten zum Geschlecht im Ausweis von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität einer Person abweichen, könne das im Alltag „erhebliche Unannehmlichkeiten“ bereiten, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit. So könne es etwa bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in beruflichem Zusammenhang passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer Identität oder der Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausräumen müssten.
Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der Geburt als männlich registriert wurde. Sie lebt inzwischen in Italien und hat dort eine Hormontherapie begonnen. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechts, des Namens und der persönlichen Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt. Das nationale Recht sehe eine solche Änderung nicht vor, hieß es. Das Oberste Kassationsgericht Bulgariens hatte allerdings Zweifel und wandte sich an den EuGH.
Schwierige Anerkennung in Ungarn und der Slowakei
Nun geht der Fall zurück an die bulgarischen Gerichte, die die neuen Vorgaben beachten müssen. Laut dem europäischen Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga dürfte das Urteil vor allem für Transpersonen aus Bulgarien, Ungarn und der Slowakei wichtig sein. Dort sei die rechtliche Geschlechtsanerkennung faktisch unmöglich.
„Wieder einmal erleben wir, dass über den Umweg europäischer Rechtsprechung Druck auf die Mitgliedstaaten ausgeübt wird, ihre nationalen Rechtsordnungen an eine ideologisch geprägte Entwicklung anzupassen“, kritisierte die freiheitliche Europaabgeordnete Elisabeth Dieringer. Sensible Fragen der Identität würden nicht mehr mit der gebotenen Zurückhaltung behandelt, sondern zunehmend zum Problem politischer und juristischer Signalentscheidungen.
Transpersonen sind Menschen, die sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde. In Österreich brauchen Transpersonen ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten, um ihr Geschlecht behördlich zu ändern. Eine geschlechtsangleichende Operation ist keine Voraussetzung. Letzteres hat der Europäische Gerichtshof vor einem Jahr entschieden.









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