Zu einem tödlichen Drama kam es im Jänner auf dem Großglockner. Wie die „Krone“ mehrfach berichtete, war eine Salzburgerin (33) erfroren. Ins Visier der Ermittler geriet in den folgenden Monaten der Lebensgefährte (36) wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung. Kürzlich brach er sein Schweigen und machte der Polizei Vorwürfe. Diese kontert nun.
Über seinen Anwalt Kurt Jelinek brachte der 36-Jährige eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck ein. Die „Krone“ veröffentlichte Teile davon am vergangenen Freitag. Unter anderem ist darin zu lesen, dass es „rückwirkend für den Beschuldigten unverständlich ist, wieso die Rettungskette erst so spät in Gang gesetzt wurde, zumal er bereits um 0.35 Uhr von der misslichen Situation berichtet hatte. Aus Sicht der Verteidigung hätte die Alpinpolizei bereits zu diesem Zeitpunkt reagieren müssen“.
„Stimmung zu Lasten der Alpinpolizei“
Bei der Tiroler Polizei stoßen diese Vorwürfe auf Unverständnis. In einer Aussendung am Sonntagnachmittag heißt es: „Dass in dieser Stellungnahme der Versuch unternommen wird zu Lasten der Alpinpolizisten Stimmung zu machen und ein Fehlverhalten herbeizuschreiben, gibt der Landespolizeidirektion Tirol Anlass im Vorfeld der Klärung des Sachverhaltes im Ermittlungsverfahren ebenso öffentlich Stellung zu beziehen und die Thesen des Fehlverhaltens – ja selbst eines Irrtums vonseiten der Alpinisten – entschieden zurückzuweisen.“
Man verwehrt sich allerdings dagegen, AlpinpolizistInnen, die sich regelmäßig unter Einsatz ihres eigenen Lebens der Rettung von in Not geratenen Personen verschrieben haben, aus verfahrenstaktischen Überlegungen im Vorfeld eines klärenden Verfahrens öffentlich in Misskredit zu bringen.
Die Tiroler Polizei
„Gefahrensituation Stunden zuvor erkannt“
Weiters wird betont, dass die Tiroler Alpinpolizei schon „Stunden vor dem tödlichen Ereignis eine Gefahrensituation erkannt“ habe und „intensive Ermittlungen“ gemacht worden sein. „Letztlich konnten die Personen ermittelt und deren Kontaktdaten festgestellt werden. Obwohl eine telefonische Verbindung bestand, scheiterten mehrfache Versuche der Kontaktnahme“, heißt es von der Polizei.
Trotz widriger Flugbedingungen sei der Polizeihubschrauber in den Nachtstunden aufgestiegen und habe Sichtkontakt herstellen können. Die Bergsteiger hätten kein Hilfssignal abgegeben, sondern sich vielmehr abgewendet. Nach Mitternacht habe schließlich ein Rückruf des überlebenden Begleiters stattgefunden. Das Vorliegen einer Notsituation sei auch in diesem Telefonat nicht zum Ausdruck gebracht worden.
Abgesehen von diesem Umstand sei laut Stellungnahme festzuhalten, dass eine Bergung aus einer möglichen Notsituation per Hubschrauber aufgrund der widrigen Flugbedingungen nicht möglich gewesen wäre. Eine Rettung über den Aufstieg der Einsatzkräfte hätte mehr als fünf Stunden in Anspruch genommen – und habe schließlich auch so lange gedauert. „Mehr als zwei Stunden später hat der überlebende Bergsteiger letztlich telefonisch eine Notlage mitgeteilt und erst zu diesem Zeitpunkt den Einsatz ausgelöst“, erklärt die Tiroler Alpinpolizei.
„Sehen uns zu dieser Stellungnahme verpflichtet“
Der genaue Sachverhalt werde im Wege eines allfälligen Gerichtsverfahrens zu klären sein. Abschließend betont die Pressestelle: „Man verwehrt sich allerdings dagegen, AlpinpolizistInnen, die sich regelmäßig unter Einsatz ihres eigenen Lebens der Rettung von in Not geratenen Personen verschrieben haben, aus verfahrenstaktischen Überlegungen im Vorfeld eines klärenden Verfahrens öffentlich in Misskredit zu bringen und sieht sich in diesem Sinne zu dieser öffentlichen Stellungnahme außerhalb des Verfahrens verpflichtet.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.