Eine Salzburgerin (33) erfror in einer Jänner-Nacht auf dem höchsten Berg Österreichs, dem Großglockner – die „Krone“ berichtete über die Berg-Tragödie. Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Lebensgefährten (36) eingeleitet: wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung. Nun hat der Beschuldigte über seinen Anwalt erstmals Stellung genommen – und bestreitet ein Fehlverhalten.
Warum musste Kerstin G. am Glockner erfrieren? Wie konnte es überhaupt dazu kommen? Es sind Fragen, die selbst erfahrene Bergsteiger verwundern lässt. Bislang hat der Lebensgefährte der Verstorbenen und selbst erfahrener Alpinist zu den Vorwürfen eines möglicherweise fahrlässigen Handelns geschwiegen. Bis jetzt.
Über seinen Anwalt Kurt Jelinek brachte der 36-Jährige nun eine Stellungnahme bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck ein. Darin betont er seinen „sehr großen persönlichen Verlust“ durch das Ableben seiner Lebensgefährtin, die seinen Angaben nach Berg-erfahren und körperlich aktiv gewesen sei. Beide hätten die Glockner-Tour „adäquat geplant“.
Start der Tour war am 18. Jänner in Matrei in Osttirol um 6.45 Uhr. Gegen 13.30 Uhr seien sie beim Stüdlgrat angekommen und hätten sich da entschieden, die Tour fortzusetzen. Neun Stunden später, gegen 22.30 Uhr, überflog ein Polizei-Hubschrauber das Bergsteiger-Duo. Laut dem Beschuldigten sollen sich beide zu diesem Zeitpunkt noch fit gefühlt haben: „Es bestand keine Notlage und es wurde daher keine Hilfe benötigt“, heißt es dazu in der Stellungnahme des Beschuldigten.
Plötzliche Müdigkeitserscheinungen
„Erst einige Zeit später kam es – für den Beschuldigten völlig überraschend und objektiv nicht vorhersehbar – zu einer Verschlechterung der Bedingungen“, liest sich weiter in der Stellungnahme. Vor allem die Frau habe starke Erschöpfungserscheinungen gezeigt. Ab 0.30 Uhr soll der 36-Jährige an eine Rettung per Hubschrauber gedacht haben. Dazu rief er einen ihm bekannten Alpinpolizisten an, der im Polizei-Heli saß und ihn ohnehin schon mehrfach zu kontaktieren versuchte. Beim Telefonat soll er auch dem Alpinpolizisten berichtet haben, dass beide stark erschöpft seien.
Meiner Meinung nach gehört das Verfahren eingestellt, weil das Unglück unvorhersehbar war.
Verteidiger Kurt Jelinek zur „Krone“
Dabei könnte es zu einem Missverständnis gekommen sein, vermutet der Beschuldigte in seinem Schreiben. Denn: Um 3.30 Uhr, nachdem der 36-Jährige seine Lebensgefährtin alleine zurückgelassen hatte, um im Notlager bei der Adlersruhe vergeblich Hilfe zu holen, rief er nochmal den Alpinpolizisten an und regte eine Hubschrauberbergung an.
Kerstin G. hatte Ibuprofen genommen
Ein Einsatz war aber aufgrund des herrschenden Schneesturms zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. „Rückwirkend ist für den Beschuldigten unverständlich, wieso die Rettungskette erst so spät in Gang gesetzt wurde, zumal er bereits um 0.35 Uhr von der misslichen Situation berichtet hatte. Aus Sicht der Verteidigung hätte die Alpinpolizei bereits zu diesem Zeitpunkt reagieren müssen“, erklärte Verteidiger Kurt Jelinek. Für den 36-Jährigen sei der „plötzliche Müdigkeitseinbruch“ der Lebensgefährtin unvorhersehbar und überraschend gewesen.
Zudem verweist der Verteidiger auf ein Detail, das aus dem Gutachten der Gerichtsmedizin hervorgeht: Demnach litt Kerstin G. an einer viralen Infektion in der Lunge. Der entzündungshemmende Wirkstoff Ibuprofen sei nachgewiesen worden. Davon soll der Beschuldigte nichts gewusst haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern in dem Fall noch weiter an. Der Beschuldigte regte aber mit seiner Stellungnahme über seinen Verteidiger nun eine Einstellung des Verfahrens an.
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