Paukenschlag

Nach Glockner-Drama: Alpinist (39) wird angeklagt

Tirol
04.12.2025 11:18

Paukenschlag im Fall jenes Alpinisten (39), der Anfang Jänner 2025 gemeinsam mit seiner Freundin auf dem Großglockner unterwegs war! Der Mann wird nun von der Staatsanwaltschaft wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt.

Fast ein Jahr nach dem schrecklichen Zwischenfall wenige Meter unterhalb des Gipfels des Großglockners, bei dem eine Alpinistin (33) erfror, muss sich ihr Begleiter und Freund (39) bald vor Gericht verantworten.

Wie die Innsbrucker Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung bekannt gibt, wird der Mann wegen „grob fahrlässiger Tötung“ angeklagt. Die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck ist für den 19. Februar 2026 anberaumt.

Insgesamt neun Fehler macht die Staatsanwaltschaft Innsbruck zum Vorwurf: „Trotz der Unerfahrenheit der Frau, die noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge, Schwierigkeit und Höhenlage gemacht hat, und trotz der herausfordernden winterlichen Verhältnisse hat der Angeklagte mit ihr die alpine Hochtour auf den Großglockner über den Stüdlgrat im Winter unternommen“, heißt es.

Unzureichende Ausrüstung
Zudem sei der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mit seiner Partnerin zwei Stunden zu spät zur Tour aufgebrochen und soll obendrein keine Biwak-Notausrüstung mitgeführt haben.

Des Weiteren heißt es, dass der Angeklagte es zugelassen habe, dass seine Freundin mit Splitboard und Snowboard-Softboots – und damit nicht mit geeigneter Ausrüstung – unterwegs war.

(Bild: Bergrettung Kals)

Nicht rechtzeitig umgekehrt und kein Notruf
Und weiter heißt es in der Aussendung: „Der Angeklagte hätte angesichts des starken bis stürmischen Windes mit Windgeschwindigkeiten bis zu 74 km/h sowie der Temperatur von circa minus 8 Grad, was unter Berücksichtigung des ‘Windchill‘-Effektes zu einem Kälteempfinden um minus 20 Grad führt, spätestens am sogenannten ‘Frühstücksplatzl‘ umkehren müssen.“ Auch einen Notruf habe der Mann nicht rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit abgesetzt.

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Er hat sein Telefon auf lautlos gestellt und verstaut und daher weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen.

Die Staatsanwaltschaft

Bei einem Überflug eines Polizeihubschraubers gegen 22.50 Uhr soll der Mann außerdem keine Notsignale abgegeben haben, sondern mit einer Verständigung der Rettungskräfte bis 3.30 Uhr zugewartet haben. Auch nach mehreren Versuchen der Alpinpolizei, Kontakt mit dem Mann aufzunehmen (der erste Anruf war um 00.35 Uhr), blieb unklar, warum nicht weitere Kontaktaufnahmen erfolgten. „Er hat sein Telefon auf lautlos gestellt und verstaut und daher weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen“, so die Staatsanwaltschaft.

Auch die Versorgung der Freundin ist ein Punkt in der Anklage. Der Alpinist hätte es verabsäumt, die Frau an einen möglichst windgeschützten Platz zu bringen, um sie vor Wärmeverlust zu schützen. Als er die Frau gegen 2 Uhr alleine zurückgelassen hat, habe er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen. Auch den schweren Rucksack hätte er ihr nicht abgenommen.

Gutachten und weitere Untersuchungen
Im Rahmen der Ermittlungen wurde ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt, Mobiltelefone, Sportuhren und Lichtbilder und Videos ausgewertet sowie Zeugen vernommen, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Abschließend hat ein alpintechnischer Sachverständiger unter Berücksichtigung sämtlicher Ermittlungsergebnisse ein Gutachten erstellt.

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Mein Mandant bedauert das Ganze sehr.

Verteidiger Kurt Jelinek

Angeklagter nahm Stellung
„Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren schriftlich Stellung genommen und dabei ein Fehlverhalten in Abrede gestellt“, heißt es. Über seinen Anwalt Kurt Jelinek übermittelte der Angeklagte vor wenigen Monaten eine Stellungnahme. Darin berichtete er über einen „sehr großen persönlichen Verlust“. Der Verteidiger erklärte damals: „Wir gehen nach wir vor von einem schicksalshaften und tragischen Unglück aus“. 

Nach Bekanntwerden der Anklage meldete sich Jelinek erneut zu Wort: „Mein Mandant bedauert das Ganze sehr.“

Das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.

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