An der Sonderregelung für ukrainische Autolenker wird derzeit nichts verändert und somit müssen diese bei Strafen für Vergehen im Straßenverkehr auch nicht haften. Das führte zu großer Aufregung und Diskussionen. Unsere Frage des Tages vom 19. Februar lautet daher: „Keine Parkstrafen: Soll die Sonderregelung für ukrainische Autos auslaufen?“
Wie sehen Sie diesen Fall? Halten Sie es für unfair, dass Lenker mit ukrainischen Kennzeichen bei Vergehen keine Strafe zahlen müssen? Oder sehen Sie es aufgrund der Tatsache, dass es sich um Flüchtlinge eines zerstörerischen Angriffskrieges gegen Ihr Land handelt, als nicht so tragisch an?
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