„Krone“-Gastkommentar

Neutralitätsverstoß

Kolumnen
02.02.2026 09:00

Sehr, sehr groß sei die Gefahr eines Atomkriegs, warnte Bundesheer-Oberst Bernhard Richter zu Wochenbeginn. Gerade als neutrales Land sollte Österreich daraus den Auftrag ableiten, diplomatisch tätig zu werden, um die Welt wieder sicherer zu machen. Für diese Haltung stand unser Land vor 50 Jahren unter Bruno Kreisky. Und genoss dafür internationale Anerkennung.

Heute zeigt sich ein anderes Bild. Nicht nur, dass wir von aktiven Friedensmissionen weit entfernt sind – unsere Volksvertreter wirken zunehmend als Brandbeschleuniger und machen Österreich zur Zielscheibe.

Einen neuen Tiefpunkt markiert der ukrainische Verdienstorden für unsere Außenministerin, verliehen unter anderem für ihren „bedeutenden persönlichen Beitrag“ und die Förderung des ukrainischen Staates in der Welt. Als Ministerin ist ihr Handeln de facto dem Staat zuzurechnen: Der Orden gilt damit weniger der Person als dem Amt. Seine Annahme kann als Parteinahme Österreichs verstanden werden. Und untergräbt unseren völkerrechtlichen Neutralitätsanspruch.

Es wird Aufgabe des Verfassungsgerichts sein zu klären, ob hier ein justiziabler Neutralitätsverstoß vorliegt. Denn eine Ministerin agiert als Vollzugsorgan des Staates, nicht als Privatperson. Ins Bild passt, dass dieselbe Ministerin eine kollektiv organisierte Verteidigung Europas sowie ein europäisches Kommandozentrum für nationale Streitkräfte fordert. Das wäre wohl das Ende der immerwährenden Neutralität.

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