In Industriekreisen ist man um die Sicherheit von Geschäftsgeheimnissen besorgt, Grund ist ausgerechnet eine „Entbürokratisierungs-Initiative“ der Regierung. So könnten Umwelt-NGOs dank „Verfahrenskonzentration“ mehr Informationen über Betriebsanlagen erhalten. Auch neue Rechtsstreits seien vorprogrammiert, Verfassungsjurist Bußjäger sieht gar die Raumordnung „ausgehebelt“.
Die Regierung will die Gewerbeordnung reformieren, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) verspricht „weniger Bürokratie und schnellere Verfahren“. Herzstück der Reform ist ein sogenannter One-Stop-Shop: Baurecht, Naturschutzrecht und Gewerberecht sollen künftig in einem einzigen Verfahren abgewickelt werden, Betriebsanlagen so schneller genehmigt werden. Doch was nach Beschleunigung aussieht, könnte in der Praxis neue Konflikte schaffen und für mehr statt weniger Rechtsdiskussionen sorgen. Ein genauerer Blick zeigt gleich mehrere Tücken im Begutachtungsentwurf der Regierung.
Künftig ein Akt für alles – mehr Einsicht für NGOs?
Die wohl überraschendste: Umwelt-NGOs können durch das neue Gesetz mehr Akteneinsicht bekommen. Grund: Ein Verfahren heißt ein Bescheid – und damit auch ein gemeinsamer Akt. Auch wenn sich die Parteistellung von NGOs weiter aus dem Naturschutzrecht ergibt, hätten sie künftig mehr Zugang zu Unterlagen.
In Industriekreisen ist man deswegen besorgt. Mehr Akteneinsicht bedeute nicht nur mehr Angriffsfläche für Projektgegner, heikel seien besonders Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Wenn NGOs bei allem mitlesen können, wüssten sie etwa auch, wie es in der Produktionshalle aussieht. Bisher erhielten sie nur den Akt im Naturschutzverfahren.
Mit dem Gesetz betreten wir rechtlich Neuland.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP)
Man werde das „noch einmal eingehend prüfen“, heißt es auf „Krone“-Anfrage aus dem Ministerium. Der Vollzug werde „mit den Ländern abgestimmt“. Tatsächlich könnten Behörden NGOs nur Teile des Akts zur Verfügung stellen, also große Teile „schwärzen“. In der Praxis ist das aber unwahrscheinlich, laut Gesetzesentwurf ist der Umgang damit auch nicht näher geregelt. Für Behörden birgt es das Risiko, dass die Organisationen Bescheide mangels vollständiger Informationen dann erst recht bekämpfen. Also eröffnet die Novelle späteren rechtlichen Diskussionen sogar Tür und Tor.
Expertin: Aufschiebende Wirkung kann nicht einfach fallen
Diskussionen Tür und Tor öffnet auch die aufschiebende Wirkung, die im Naturschutzrecht bereits gilt: Solange über eine Beschwerde entschieden wird, darf der Betrieb nicht starten. Im Gewerbe- und Baurecht kann hingegen schon vor einer Genehmigung der Bau oder Betrieb starten.
Die Umweltrechts-Expertin und JKU-Professorin Erika Wagner sieht darin ein mögliches Problem. Entweder gilt die aufschiebende Wirkung oder nicht. Sie im Naturschutzrecht abzuschaffen, wie es im Entwurf jetzt vorgesehen ist, wäre aus ihrer Sicht aber verfassungs- und unionsrechtswidrig. Sie auf das ganze Verfahren auszuweiten, führt wiederum das Ziel der Reform ad absurdum: die Beschleunigung.
Auf Raumordnung im Entwurf „vergessen“
Ein weiteres Problem: die Raumordnung, die im Gesetzesentwurf praktisch fehlt. Das kritisiert der auf Verfassungsrecht spezialisierte Professor Peter Bußjäger. „Kommt das Gesetz so wie geplant, hebelt man die Raumordnung und auch die Nachbarrechte aus“, warnt er. Wo eine Fabrik gebaut wird, ist schließlich keine Nebensache. Doch der Entwurf verweist nur auf bautechnische und naturschutzrechtliche Vorgaben, nicht aber auf die Flächenwidmung. Das Ministerium räumt ein, Bedarf zum Nachschärfen zu haben. Es seien „Klarstellungen geplant, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.“
Der verantwortliche Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer hofft dennoch, dass das Gesetz „hält, was es verspricht.“ Stand jetzt wären wohl mehr statt weniger Streitigkeiten zu erwarten. Doch mit dem „Paradigmenwechsel“ betrete man auch rechtlich „Neuland“, sagt er. Ganz so ist es nicht, es gab bereits unter der schwarz-blauen Kurz-Regierung sehr konkrete Ideen in diese Richtung, die aber nie umgesetzt wurden.
Verfassungsjurist: Sinnvolle Idee, schlechte Umsetzung
Verfassungsexperte Bußjäger betont, dass er grundsätzlich One-Stop-Shops sehr sinnvoll findet, der Entwurf habe nur gravierende Mängel. Heikel sind auch die Kompetenzverschiebungen, Naturschutz und Baurecht sind keine Bundesmaterie. Eine Änderung kratze an einer „Gesamtänderung der Verfassung“, so Bußjäger, und in so einem Fall wäre sogar eine Volksabstimmung nötig.
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