Hammerbande-Mitglied

Deutsche Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt

Ausland
04.02.2026 16:09
Porträt von krone.at
Von krone.at

Das Hammerbande-Mitglied Maja T. ist in Budapest zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die nicht-binäre Person (25) an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war. Es ging um lebensbedrohliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Maja T. hatte zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 gemeinsam mit etwa 20 anderen mutmaßlichen Linksextremistinnen und Linksextremisten an Protesten gegen das jährliche SS-Gedenken am sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest teilgenommen. Dabei sollen die deutsche Person und andere mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray auf Menschen losgegangen sein, die sie für Rechtsextreme gehalten haben. Ein Opfer erlitt einen Schädelbruch. Insgesamt wurden bei den Attacken neun Menschen verletzt, vier davon schwer (siehe Video oben).

Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. vor, an zwei von fünf Angriffen beteiligt gewesen zu sein. Im Verlauf der Verhandlung kamen laut deutschen Medienberichten aber wenig Beweise auf den Tisch. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial von Sicherheitskameras in der Nähe der Tatorte stützte. Weder Aussagen von Zeuginnen und Zeugen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person.

Die Person aus Thüringen war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 an Ungarn ausgeliefert worden. Der Bundesverfassungsgerichtshof bezeichnete die Auslieferung damals als rechtswidrig, auch Politikerinnen und Politiker linker Parteien forderten die Rücküberstellung von T. nach Deutschland.

Maja T vor Gericht in Budapest
Maja T vor Gericht in Budapest(Bild: AP/Denes Erdos)
Der Richter sah die Vorwürfe als erwiesen an.
Der Richter sah die Vorwürfe als erwiesen an.(Bild: AFP/ATTILA KISBENEDEK)
Der Vater der angeklagten Person verfolgte den Prozess.
Der Vater der angeklagten Person verfolgte den Prozess.(Bild: AFP/ATTILA KISBENEDEK)

„Zelle durchgehend videoüberwacht“
Majas Familie berichtete von unwürdigen Bedingungen im Gefängnis in Budapest. Die Person werde in der Zelle „durchgehend videoüberwacht“ und dürfe nur für eine Stunde in den Hof gehen. Die Zelle sei außerdem von Ungeziefer befallen. Maja T. trat bereits in einen Hungerstreik gegen die Haftbedingungen. Sie hätte sich aber nicht zermürben lassen, meinte sie vor Gericht, sprach von Isolationshaft, erniedrigenden Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug. „Auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht.“ Zu den Vorwürfen sagte sie lediglich, dass Antifaschismus „die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften“ sei. Da sei „kein Wunsch, zu verletzen und zu töten“.

Nun wurde die Non-Binäre – diese Menschen ordnen sich nicht oder nur teilweise einem Geschlecht zu – zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch. Sie kündigte bereits Berufung an, wodurch Maja T. voraussichtlich weiter in Untersuchungshaft in Ungarn bleiben muss. Wird das Urteil rechtskräftig, ist aber eine Überstellung nach Deutschland denkbar. Dafür müssten Beteiligte aus beiden Staaten zustimmen.

In Dresden und Düsseldorf laufen aktuell ebenfalls Prozesse gegen mutmaßliche Mitglieder der deutschen Hammerbande. Einige von ihnen hatten sich laut „Bild“ gestellt, um nicht nach Ungarn ausgeliefert werden zu müssen. Verhandelt werden sowohl die Gewalttaten in Budapest als auch weitere in Deutschland. In Ungarn hat der Fall für viel Aufsehen gesorgt: Ministerpräsident Viktor Orbán stufte die „Antifa-Gruppierung“ inzwischen als Terrororganisation ein.

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