Das Straßenbauprojekt Feldkircher Tunnelspinne soll durch Änderungen beim Bau weniger kosten als bisher berechnet. Die geplanten Adaptionen müssen aber erst genehmigt werden.
Der Bau des Feldkircher Stadttunnels soll nun weniger kosten als ursprünglich geplant. Möglich werden soll das durch Änderungen beim Bau. Ursprünglich sollte der Stadttunnel in zwei Abschnitten realisiert werden: Zunächst wäre der Kreisverkehr mit den Ästen Felsenau, Tisis und Altstadt gebaut und für den Verkehr freigegeben worden, im Anschluss wäre dann der Ast Tosters unter Verkehr zu errichten gewesen.
Wie Landesstatthalter Christof Bitschi (FPÖ) erklärte, wurden im Laufe der aktuellen Planungen in mehreren Bereichen technische Änderungen und Optimierungspotenziale in Bauausführung und Bauablauf festgestellt. „Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen planen wir, das Projekt gesamthaft umzusetzen“, informiert Stadttunnel-Projektleiter Bernhard Braza. „Dadurch wird es keine Vorab-Verkehrsfreigabe durch eine Teilinbetriebnahme geben, unser Ziel ist stattdessen die Vollinbetriebnahme im Jahr 2030.“
Schneller und günstiger
Die beantragten Änderungen sollen den Bau beschleunigen und zugleich die Kosten senken, da nicht mehr bei laufendem Verkehr im teilweise geöffneten Tunnel gebaut werden müsse. „Unser Ziel ist es, den Stadttunnel als Zukunftsprojekt für die Stadt Feldkirch und Impulsgeber für die Vorarlberger Wirtschaft zügig und so wirtschaftlich wie möglich umzusetzen. Der beschleunigte Bauablauf ist deshalb ganz in unserem Sinne: Optimierungspotenziale lassen sich so gezielt nutzen“, betont Bitschi.
Weniger Baulärm
„Beispielsweise erübrigt sich der Bau von zwei temporären Sammelbecken für Bergwasser und Fahrbahnwässer sowie der Bau einer temporären Gewässerschutzanlage im Bereich Schillerstraße“, erklärt Braza. Auch ein großer Teil des Bauverkehrs auf der Strecke Kapfweg-Ardetzenbergtunnel-Bärenkreuzung soll nun wegfallen, da dieser über die Baustelleneinrichtung Felsenau abgewickelt werden könne. Das bedeute weniger Bauverkehrslärm und Staubentwicklung.
Die beantragten Änderungen sind als genehmigungspflichtige Änderungen im Sinne des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) einzustufen und bedürfen daher der Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Behörde. Am 22. Dezember wurden die Adaptionen eingebracht.
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