Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta muss Nutzerinnen und Nutzern aus der Europäischen Union Zugriff auf alle persönlichen Daten geben – und zwar innerhalb von 14 Tagen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag entschieden. Die Klage war 2014 vom Datenschutzaktivisten Max Schrems eingebracht worden.
Konkret hat der OGH entschieden, dass alle persönlichen Daten von Schrems und Informationen zu diesen Daten, wie die Quelle und der Zweck der Verarbeitung, innerhalb von 14 Tagen offengelegt werden müssen – bis zum 31. Dezember 2025. Der Jurist und noyb-Gründer hatte ab 2011 versucht, vollständigen Zugriff auf seine von Meta gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten. Der Konzern verwies alle Betroffenen aber nur auf ein „Download-Tool“ und die allgemeine Datenschutzerklärung.
Der Fall Schrems wurde in den vergangenen elf Jahren dreimal vor dem OGH und zweimal vor dem EuGH verhandelt. Ihm wurden 500 Euro Entschädigung zugesprochen. Nun entschied der OGH nicht nur, dass Meta grundsätzlich alle persönlichen Daten offenlegen muss, sondern dass der Konzern auch unrechtmäßig Daten von Dritt-Apps und Websites gesammelt habe. Persönliche Werbung dürfe nur mit expliziter Einwilligung der Betroffenen geschaltet werden, hieß es. Meta müsse zudem sicherstellen, dass sensible Daten nicht gemeinsam mit anderen Daten verarbeitet würden.
Konzern: „Nehmen Urteil zur Kenntnis“
Der Konzern teilte mit, das Urteil zur Kenntnis genommen zu haben. Es beziehe sich allerdings auf die Situation, wie sie zum Zeitpunkt der Einbringung der Klage bestanden habe. Meta verwende mittlerweile gar keine sensiblen Daten mehr für die Personalisierung von Werbung. EU-Nutzerinnen und -nutzer könnten zudem bereits ein Abonnement für Facebook und Instagram abschließen, um das Nutzen ihrer Daten für Werbezwecke zu vermeiden.
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