Opt-out statt Opt-in

Nutzerdaten für KI: Schrems droht Meta mit Klage

Digital
14.05.2025 10:06

Der umstrittene Plan des Facebook-Konzerns Meta, Nutzerdaten für das Training der KI-Software Meta AI zu nutzen, stößt nun auch auf Widerstand in Österreich: „Facebook-Rebell“ Max Schrems droht mit einer Klage.

Die NGO None Of Your Business (noyb, „Geht Dich Nichts An“) des österreichischen Datenschutzaktivisten hat eine Unterlassungsaufforderung in Form eines Abmahnschreibens an Meta geschickt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Meta sei nunmehr mit einem massiven Rechtsrisiko konfrontiert.

So sei eine Europäische Verbandsklage ein möglicher nächster Schritt. „Und das nur, weil es auf ein ‘Opt-out‘- statt auf ein ‘Opt-in‘-System zurückgreift“, lautet die Kritik von noyb. Sollten in weiterer Folge Unterlassungsklagen eingebracht und gewonnen werden, könnte Meta auch für den Schadenersatz gegenüber den Betroffenen haftbar sein, meinen die Datenschützer. Die Forderungen könnte in die Milliarden gehen, warnt noyb.

Schrems: „Betroffene um ihre Einwilligung bitten“
Der Verweis von Meta, dass ein „berechtigtes Interesse“ an den Daten bestehe, lässt Schrems nicht gelten. „Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Meta für personalisierte Werbung kein ‘berechtigtes Interesse‘ geltend machen kann. Wie sollte Meta dann ein berechtigtes Interesse daran haben, alle Daten für das KI-Training abzugreifen?“ betonte der Datenschützer. Sein Angebot: „Betroffene um ihre Einwilligung bitten.“

Am gestrigen Dienstag hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) Meta beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Nutzung der Userdaten für die KI-Schulung beantragt. Dies solle im Eilverfahren gestoppt werden.

Von Meta hieß es dazu am Dienstag: „Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa.“ Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert.

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