Ziel der einheitlichen Abwicklungsregeln ist es, künftig die Steuerzahler bei Bankpleiten zu schützen. Stattdessen werden Eigentümer, Gläubiger und Sparer mit mehr als 100.000 Euro Guthaben zur Kasse gebeten. Die Kontrolle über die Großbanken übernimmt eine gemeinsame Aufsicht unter dem Dach der EZB.
Konkret wurde bei den Verhandlungen beschlossen, dass zuerst nationale Abwicklungsfonds geschaffen und von den Banken aufgefüllt werden. Nach acht Jahren sollen sie zu einem gemeinschaftlichen Fonds mit einem Volumen von 55 Milliarden Euro zusammengelegt werden.
Ob eine Bank schließen muss, wird von der EZB-Bankenaufsicht angestoßen. Wenn kein Einspruch erhoben wird, soll die Abwicklung binnen 24 Stunden eingeleitet werden können. Die Einigung soll noch vor der EU-Wahl im Mai offiziell abgesegnet werden.
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