Keine Einsprüche

Elias (3) zu Tode gequält: Mordanklage rechtens!

Tirol
28.11.2025 08:21

Nun ist es fix! Die Anklage gegen die Eltern des dreijährigen Elias ist wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung rechtskräftig erhoben worden. Keiner der beiden Verteidiger hat innerhalb der Frist Einspruch erhoben. Ihr kleiner Sohn erlag im Mai 2024 seinen Torturen.

Die Details, die die Staatsanwaltschaft Innsbruck Mitte November preisgegeben hatte, zeigten schonungslos auf, welche Gräueltaten die Eltern ihrem dreijährigen Sohn Elias angetan haben. Es handelt sich wahrhaftig um ein Protokoll des Schreckens, wie die „Krone“ titelte. 

Ein Auszug: Laut Anklage hätten die Eltern den Dreijährigen im Badezimmer an der Halterung der Dusche aufgehängt, mit eiskaltem oder sehr heißem Wasser abgeduscht und noch dazu seinen Mund mit Klebeband abgeklebt, um sein Schreien zu unterbinden. „Allmählich haben sie ihm keine Kleidung mehr angezogen, ihn nackt oder nur mit einer Windel bekleidet in einer Schublade eingeschlossen und dort teilweise eine Woche durchgehend 22 Stunden am Tag in seinen eigenen Exkrementen ausharren lassen“, hieß es weiter. 

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Sein Körpergewicht betrug zum Zeitpunkt der Obduktion bei einer Körpergröße von 94 Zentimetern lediglich noch knapp über 7 Kilogramm.

Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck

„Er erlag alleine in Dunkelheit und unbekleidet den Qualen“
Schließlich starb Elias an Unterernährung am 19. Mai 2024. Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, schilderte: „Er erlag alleine in Dunkelheit und unbekleidet den Qualen. Er verstarb an den Folgen seiner schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Sein Körpergewicht betrug zum Zeitpunkt der Obduktion bei einer Körpergröße von 94 Zentimetern lediglich noch knapp über 7 Kilogramm – somit nicht einmal die Hälfte des zu erwartenden Körpergewichtes eines drei Jahre und drei Monate alten, männlichen Kindes.“

Kein Einspruch erhoben
Mitte November erhob die Staatsanwaltschaft Mordanklage. Binnen 14 Tagen hätte sie von den Anwälten der Mutter und des Vaters beeinsprucht werden können – doch dazu kam es nicht. Das bedeutet: Die Anklage ist rechtens! Ein konkreter Prozesstermin stehe laut Landesgericht Innsbruck zwar derzeit noch nicht fest, dieser werde aber nicht mehr heuer über die Bühne gehen.

Taten mit Dämon im Buben „erklärt“
Den Eltern droht im Falle einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft, sie sind geständig. Die Mutter habe die Taten mit einem angeblich im Buben wohnenden Dämon „erklärt“. Der Vater habe angegeben, die Taten zu bereuen. Bei beiden lag laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie sollen jedoch zurechnungsfähig gewesen sein. Bei der Mutter ordnete die Staatsanwaltschaft aufgrund der georteten erneuten Gefahr einer ähnlichen Tat die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.

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