Wie es nun weitergeht

Bub (3) zu Tode gequält: Protokoll des Schreckens

Tirol
12.11.2025 20:00

Laut Mordanklage wurde Elias (3) von seinen Eltern zu Tode gequält. Die Details der Staatsanwaltschaft Innsbruck zeigen schonungslos auf, was dem Bub angetan wurde. Die Verteidigung prüft noch, ob sie Einspruch erheben wird. Die „Krone“ sprach mit dem Anwalt des Vaters. 

Was der dreijährige Elias in seinem kurzen Leben alles ertragen hat müssen, kann man kaum in Worte fassen. Noch weniger lässt sich begreifen, wie man dem kleinen Bub solch grausame Torturen zufügen hat können. Am 19. Mai 2024 starb er schließlich an Unterernährung.

Rasch rückten die Eltern – beide 27 Jahre alt – in das Visier der Ermittler. Sie wurden folglich festgenommen und sitzen seither in der Innsbrucker Justizanstalt in Untersuchungshaft. Am Dienstag verkündete die Staatsanwaltschaft dann, dass sie Mordanklage gegen die Mutter und den Vater erhoben hat. Im Zuge dessen gab sie dermaßen viele Details preis wie selten zuvor – und diese sind an Grausamkeit kaum zu überbieten. Ein Protokoll des Schreckens.

  • Laut Staatsanwaltschaft sollen die Eltern Elias mit einem Kochlöffel geschlagen, ihn an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt und ihm dabei teilweise die Augen verbunden haben.
  • „Sie haben ihn auch zusätzlich an den Armaturen des Waschbeckens im WC angebunden und bei völliger Dunkelheit über Stunden eingesperrt.“
  • Laut Anklage hätten die Eltern den Dreijährigen im Badezimmer an der Halterung der Dusche aufgehängt, mit eiskaltem oder sehr heißem Wasser abgeduscht und noch dazu seinen Mund mit Klebeband abgeklebt, um sein Schreien zu unterbinden.
  • „Allmählich haben sie ihm keine Kleidung mehr angezogen, ihn nackt oder nur mit einer Windel bekleidet in einer Schublade eingeschlossen und dort teilweise eine Woche durchgehend 22 Stunden am Tag in seinen eigenen Exkrementen ausharren lassen.“
  • Mutter und Vater sollen Elias unbekleidet auf dem Lattenrost ohne Matratze schlafen und ihn gezielt unterernährt haben lassen sowie ihn auch unzureichend mit Flüssigkeit versorgt haben.
Vor dem Haus, in dem die Familie gelebt hat, befindet sich auch ein Spielplatz.
Vor dem Haus, in dem die Familie gelebt hat, befindet sich auch ein Spielplatz.(Bild: ZOOM Tirol)

„Nach den erschütternden Ergebnissen der Ermittlungen haben die Eltern das Kind auf grausamste Weise seelisch und körperlich misshandelt“, betont Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, „sie haben ihn vom übrigen Familienleben isoliert und weggesperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt.“

94 Zentimeter groß und 7 Kilogramm schwer
„Elias erlag alleine in Dunkelheit und unbekleidet den Qualen. Er verstarb an den Folgen seiner schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Sein Körpergewicht betrug zum Zeitpunkt der Obduktion bei einer Körpergröße von 94 Zentimetern lediglich noch knapp über 7 Kilogramm – somit nicht einmal die Hälfte des zu erwartenden Körpergewichtes eines drei Jahre und drei Monate alten, männlichen Kindes“, schildert Mayr.

Zitat Icon

Die Eltern haben das Kind auf grausamste Weise seelisch und körperlich misshandelt. Sie haben ihn entmenschlicht, erniedrigt und auch verängstigt.

Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft

Elias war eines von vier Kindern der zwei Angeklagten. Er hatte eine Zwillingsschwester, eine fünfjährige und eine zweijährige Schwester. Die Familie lebte laut Mordanklage in finanziell angespannter Lage, sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters.

Flucht in mystische Schein- und Fantasiewelt
Doch das Protokoll des Schreckens geht weiter:

  • Wegen der schwierigen Lebenssituation flüchteten sich die Eltern offenbar in eine konstruierte, mystische Schein- bzw. Fantasiewelt, wonach ein Dämon, der im Körper des kleinen Buben steckte, für ihre missliche Lage verantwortlich sei und das Schicksal der Familie steuern würde. Dieser Dämon müsse geschwächt und vernichtet werden. Die Justiz gehe davon aus, dass sich die Eltern damit ein Ventil schufen, um sich abzureagieren und ihre sadistische Neigung ausleben zu können.
  • „In WhatsApp-Chats und E-Mails haben sich die Angeklagten über die Misshandlungen ausgetauscht und sich gegenseitig darin bestärkt, dass der Bub vernichtet werden muss. Die Eltern haben die Qualen des Dreijährigen teils gefilmt und mit einer Überwachungskamera live mitverfolgt.“

Warum hat von den Horrorszenarien nie jemand erfahren? Der Sprecher: „Damit die Eltern des Vaters keinen Verdacht schöpfen, was mit ihrem Enkelsohn passiert, besuchte der Vater mit den drei Geschwistern des Buben die väterlichen Großeltern nach wie vor und tischte ihnen über Nachfrage nach dem Verbleib des Buben Ausreden auf.“

„Trotz Störung waren Eltern zurechnungsfähig“
Sind die Eltern geständig? „Ja, die Kindesmutter hat die Tathandlungen mit dem im Buben wohnenden Dämon erklärt“, betont der Sprecher und führt hinzu: „Der Kindesvater hat zwar erklärt, geständig zu sein und das Geschehene zu bereuen, ansonsten hat er aber keine Angaben gemacht.“

Laut Anklage lag zwar bei den Eltern laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, „sie waren aber zurechnungsfähig“, so Mayr – und weiter: „Wir gehen davon aus, dass es den Eltern darauf ankam, ihren Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Neben den Delikten des Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen und der Freiheitsentziehung wird ihnen daher auch das Verbrechen des Mordes zur Last gelegt.“

Für Mutter Unterbringung in Zentrum beantragt
Den Eltern droht im Fall eines Schuldspruches eine bis zu lebenslange Freiheitsstrafe. Da bei der Kindesmutter aufgrund der Persönlichkeitsstörung die Gefahr besteht, dass sie in ähnlicher Situation wieder ein solches Verbrechen begehen könnte, hat die Staatsanwaltschaft neben der Bestrafung auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.

Die Anklage kann noch binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt. Für die Eltern gilt die Unschuldsvermutung.

Horror auf 24 Seiten
„Anklage noch nicht rechtskräftig“

In Bezug auf die Kindesmutter hat die Staatsanwaltschaft neben der Bestrafung auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Warum nicht auch beim Vater? „Hier hat die Psychiaterin, die das Gutachten erstellt hat, feine Unterschiede gemacht. Die Störung dürfte bei der Mutter demnach ausführlicher präsent sein“, erklärt Staatsanwaltschaft-Sprecher Mayr.

Die Mordanklage kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Wie realistisch ist das? „Es war klar, dass es eine Mordanklage wird und die Eltern sind geständig. Aber hier muss die Verteidigung Auskunft geben“, meint der Sprecher.

Zitat Icon

Die 24-seitige Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung prüft nun diese sowie einen möglichen Einspruch.

Matthias Holzmann, Verteidiger des Vaters

Matthias Holzmann, Verteidiger des Vaters, betont gegenüber der „Krone“ hingegen: „Die Mordanklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung prüft nun diese sowie einen möglichen Einspruch. Mehr kann ich dazu derzeit nicht sagen.“ Holzmann spricht von einer „sehr umfangreichen Anklage“. Sie bestehe aus 24 Seiten.

Sobald die 14-tägige Frist vorbei ist bzw. wenn beide Anwälte dem Gericht mitteilen, dass sie keinen Einspruch einlegen, wird ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht festgesetzt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Tirol
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt