Laut Mordanklage wurde Elias (3) von seinen Eltern zu Tode gequält. Die Details der Staatsanwaltschaft Innsbruck zeigen schonungslos auf, was dem Bub angetan wurde. Die Verteidigung prüft noch, ob sie Einspruch erheben wird. Die „Krone“ sprach mit dem Anwalt des Vaters.
Was der dreijährige Elias in seinem kurzen Leben alles ertragen hat müssen, kann man kaum in Worte fassen. Noch weniger lässt sich begreifen, wie man dem kleinen Bub solch grausame Torturen zufügen hat können. Am 19. Mai 2024 starb er schließlich an Unterernährung.
Rasch rückten die Eltern – beide 27 Jahre alt – in das Visier der Ermittler. Sie wurden folglich festgenommen und sitzen seither in der Innsbrucker Justizanstalt in Untersuchungshaft. Am Dienstag verkündete die Staatsanwaltschaft dann, dass sie Mordanklage gegen die Mutter und den Vater erhoben hat. Im Zuge dessen gab sie dermaßen viele Details preis wie selten zuvor – und diese sind an Grausamkeit kaum zu überbieten. Ein Protokoll des Schreckens.
„Nach den erschütternden Ergebnissen der Ermittlungen haben die Eltern das Kind auf grausamste Weise seelisch und körperlich misshandelt“, betont Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, „sie haben ihn vom übrigen Familienleben isoliert und weggesperrt, ihn vollkommen entmenschlicht, erniedrigt und verängstigt.“
94 Zentimeter groß und 7 Kilogramm schwer
„Elias erlag alleine in Dunkelheit und unbekleidet den Qualen. Er verstarb an den Folgen seiner schweren Unterernährung mit Flüssigkeitsmangel. Sein Körpergewicht betrug zum Zeitpunkt der Obduktion bei einer Körpergröße von 94 Zentimetern lediglich noch knapp über 7 Kilogramm – somit nicht einmal die Hälfte des zu erwartenden Körpergewichtes eines drei Jahre und drei Monate alten, männlichen Kindes“, schildert Mayr.
Die Eltern haben das Kind auf grausamste Weise seelisch und körperlich misshandelt. Sie haben ihn entmenschlicht, erniedrigt und auch verängstigt.

Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft
Bild: Christof Birbaumer
Elias war eines von vier Kindern der zwei Angeklagten. Er hatte eine Zwillingsschwester, eine fünfjährige und eine zweijährige Schwester. Die Familie lebte laut Mordanklage in finanziell angespannter Lage, sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters.
Flucht in mystische Schein- und Fantasiewelt
Doch das Protokoll des Schreckens geht weiter:
Warum hat von den Horrorszenarien nie jemand erfahren? Der Sprecher: „Damit die Eltern des Vaters keinen Verdacht schöpfen, was mit ihrem Enkelsohn passiert, besuchte der Vater mit den drei Geschwistern des Buben die väterlichen Großeltern nach wie vor und tischte ihnen über Nachfrage nach dem Verbleib des Buben Ausreden auf.“
„Trotz Störung waren Eltern zurechnungsfähig“
Sind die Eltern geständig? „Ja, die Kindesmutter hat die Tathandlungen mit dem im Buben wohnenden Dämon erklärt“, betont der Sprecher und führt hinzu: „Der Kindesvater hat zwar erklärt, geständig zu sein und das Geschehene zu bereuen, ansonsten hat er aber keine Angaben gemacht.“
Laut Anklage lag zwar bei den Eltern laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, „sie waren aber zurechnungsfähig“, so Mayr – und weiter: „Wir gehen davon aus, dass es den Eltern darauf ankam, ihren Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Neben den Delikten des Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen und der Freiheitsentziehung wird ihnen daher auch das Verbrechen des Mordes zur Last gelegt.“
Für Mutter Unterbringung in Zentrum beantragt
Den Eltern droht im Fall eines Schuldspruches eine bis zu lebenslange Freiheitsstrafe. Da bei der Kindesmutter aufgrund der Persönlichkeitsstörung die Gefahr besteht, dass sie in ähnlicher Situation wieder ein solches Verbrechen begehen könnte, hat die Staatsanwaltschaft neben der Bestrafung auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.
Die Anklage kann noch binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt. Für die Eltern gilt die Unschuldsvermutung.
In Bezug auf die Kindesmutter hat die Staatsanwaltschaft neben der Bestrafung auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Warum nicht auch beim Vater? „Hier hat die Psychiaterin, die das Gutachten erstellt hat, feine Unterschiede gemacht. Die Störung dürfte bei der Mutter demnach ausführlicher präsent sein“, erklärt Staatsanwaltschaft-Sprecher Mayr.
Die Mordanklage kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Wie realistisch ist das? „Es war klar, dass es eine Mordanklage wird und die Eltern sind geständig. Aber hier muss die Verteidigung Auskunft geben“, meint der Sprecher.
Die 24-seitige Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung prüft nun diese sowie einen möglichen Einspruch.

Matthias Holzmann, Verteidiger des Vaters
Bild: Chantal Dorn
Matthias Holzmann, Verteidiger des Vaters, betont gegenüber der „Krone“ hingegen: „Die Mordanklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung prüft nun diese sowie einen möglichen Einspruch. Mehr kann ich dazu derzeit nicht sagen.“ Holzmann spricht von einer „sehr umfangreichen Anklage“. Sie bestehe aus 24 Seiten.
Sobald die 14-tägige Frist vorbei ist bzw. wenn beide Anwälte dem Gericht mitteilen, dass sie keinen Einspruch einlegen, wird ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht festgesetzt.
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