Nach jahrelangem Ringen haben sich Vertreter der EU-Staaten auf eine gemeinsame Position zur sogenannten Chatkontrolle geeinigt. Messaging-Dienste wie WhatsApp, Signal und Co. sollen demnach nicht verpflichtet werden, Nachrichtenverläufe nach kinderpornografischen Inhalten zu durchsuchen. Stattdessen will man auf freiwillige Kontrollen durch die Apps und Plattformen setzen.
Eine bisher befristete Ausnahme, die ihnen diesen Eingriff trotz europäischer Datenschutzregeln erlaubt, soll laut Gesetzesvorschlag nun dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission demnach prüfen, ob es doch eine Verpflichtung der Anbieter braucht.
EU-Zentrum gegen kinderpornografische Inhalte im Netz
Auch ohne die verpflichtende Kontrolle sind die Messaging-Dienste und Online-Plattformen dem vorgeschlagenen Gesetzestext nach aufgefordert, gegen kinderpornografische Inhalte vorzugehen. Die Anbieter sollen etwa verpflichtet werden, Risiken für Kinder zu benennen und zu minimieren. Das kann auch bedeuten, dass Apps Altersangaben ihrer Nutzerinnen und Nutzer verlässlich überprüfen sowie Altersgrenzen durchsetzen müssen.
Der Gesetzestext sieht zudem vor, ein EU-Zentrum für den Kampf gegen Kindermissbrauch im Netz einzurichten. Es soll in Verbindung mit den Messaging-Diensten sowie Plattformen stehen und die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit unterstützen.
Kritik von Datenschützern und Wissenschaftern
Obwohl Gegner des Vorhabens begrüßten, dass es keine verpflichtenden Kontrollen für die Online-Dienste geben soll, übten sie auch Kritik an der Einigung. Ein Sprecher des Datenschutzvereins Digitalcourage sagte, auch freiwillige Kontrollen seien ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre und nicht zu rechtfertigen. Die Kontrolle von Altersgrenzen gefährde zudem die Anonymität im Netz.
Auch Forscherinnen und Forscher aus zahlreichen EU-Staaten hatten sich in einem Brief an die Vertreter der Mitgliedsländer erneut gegen die Vorschläge ausgesprochen.
Nach der Positionierung des Rats der EU-Staaten sollen bald die Verhandlungen über den Gesetzestext mit dem Europäischen Parlament beginnen. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten. Die EU-Kommission hatte den ursprünglichen Gesetzesentwurf („Vorschlag über Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“) 2022 eingebracht.
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