Das Billig-Shoppingportal Temu steht erneut im Fokus der Wettbewerbshüter. Nach einer Beschwerde des Handelsverbands hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) mehrere irreführende Geschäftspraktiken auf der Plattform geprüft – und bestätigt. Temu hat daraufhin drei umstrittene Methoden auf seiner Website eingestellt. Betroffen war zeitweise auch eine österreichische Modemarke.
Auslöser der Untersuchung war eine Beschwerde des Handelsverbands aus dem Jahr 2024. Darin wurden dem Online-Marktplatz mehrere mögliche Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorgeworfen.
Konsumenten bewusst beeinflusst
Laut dem nun veröffentlichten Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde wurden tatsächlich irreführende Praktiken festgestellt. So sei auf der Plattform teilweise der Eindruck erweckt worden, dass Produkte nur für kurze Zeit zu einem bestimmten Preis verfügbar seien. Solche Hinweise zielten laut Behörde darauf ab, das Kaufverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten zu beeinflussen.
Auch angebliche Warenknappheit sei teilweise falsch dargestellt worden. Auf der Website seien etwa Hinweise wie „fast ausverkauft“ oder „nur noch zwei übrig“ eingeblendet worden, obwohl beim Bestellvorgang deutlich mehr Stück verfügbar gewesen seien.
Zusätzlich stellte die Behörde fest, dass in einigen Fällen Werbebilder nicht mit der tatsächlichen Produktbeschreibung übereinstimmten.
Temu stellt Praktiken ein
Temu hat laut BWB während der Untersuchung kooperiert und die beanstandeten Methoden inzwischen eingestellt. Außerdem habe das Unternehmen interne Maßnahmen eingeführt, um solche Praktiken künftig zu verhindern. Dazu gehört laut Handelsverband auch eine eigene Task Force, die besonders häufig gekaufte Produkte auf der österreichischen Website überprüfen soll.
Die Wettbewerbsbehörde behält sich weitere Schritte vor, falls ähnliche Verstöße erneut auftreten sollten.
Auch österreichische Marke betroffen
Dass das Einschreiten Wirkung zeigt, sieht der Handelsverband auch an einem konkreten Fall aus Österreich. Die Modemarke Fussl hatte sich an den Verband gewandt, nachdem ihre Marke auf der Temu-Plattform ohne Erlaubnis verwendet worden war.
Nachdem entsprechende Hinweise an die Bundeswettbewerbsbehörde übermittelt worden waren und diese Kontakt mit Temu aufgenommen hatte, wurde die Nutzung der Marke laut Handelsverband rasch beendet.
Forderung nach fairen Regeln
Der Handelsverband wertet die Entwicklung als Erfolg. Geschäftsführer Rainer Will sprach von einem „wichtigen Meilenstein“ für faire Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel.
Unterstützung kam auch von Wirtschaftskammer-Handelsobmann Rainer Trefelik. Plattformen wie Temu würden sich verschiedener Methoden bedienen, die unter unlauteren Wettbewerb fallen könnten. Schlupflöcher dürfe es nicht geben.
Weitere Verfahren auf EU-Ebene
Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer betonte, internationale Onlineplattformen müssten sich an dieselben Regeln halten wie heimische Händler. Österreich dürfe kein Ausweichmarkt für Billigware und unfaire Wettbewerbsvorteile werden.
Der Streit um Plattformen wie Temu ist damit nicht beendet. Auf EU-Ebene laufen bereits mehrere Verfahren gegen große Online-Marktplätze, unter anderem im Rahmen des Digital Services Act. Ziel ist es, sicherzustellen, dass internationale Plattformen dieselben Regeln einhalten wie europäische Händler.
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