Weil er sich bei der Ausschreibung des Landes OÖ für Streusalz diskriminiert gefühlt hatte, ging ein deutscher Anbieter vor das Gericht. Ein Sachverständiger gab ihm Recht und erklärte sie für nichtig. Allerdings wurde auch gegen die Neuausschreibung Beschwerde eingelegt.
Sauer macht bekanntlich lustig. Ob das auch für Streusalz gilt, darf, zumindest wenn es um die aktuelle Beschaffungsthematik in Oberösterreich geht, bezweifelt werden.
Im Mai 2025 hatte das Land Oberösterreich die Lieferung von Auftausalz für Landesstraßen für fünf Regionen ausgeschrieben. Doch das Landesverwaltungsgericht OÖ (LVwG) hat die Ausschreibung für nichtig erklärt.
„Diskriminierend und unökologisch“
„Ein deutscher Anbieter hat einen Nachprüfungsantrag beim LVwG eingebracht“, heißt es aus dem Büro von Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner (FPÖ). In diesem Antrag vom 5. Juni wurde unter anderem kritisiert, dass die Zuschlagskriterien der Ausschreibung „diskriminierend, wettbewerbsbeschränkend und unökologisch“ sowie „auf das Auftaustreumittel Siedesalz einer Mitbewerberin zugeschnitten“ seien. Ein nicht amtlicher Sachverständiger wurde damit beauftragt, sich die Zuschlagskriterien aus technischer Sicht anzusehen.
Land muss Verfahrenskosten übernehmen
Aufgrund seines Gutachtens kam das LVwG am 4. September zu dem Schluss, dass etliche Zuschlagskriterien in der Ausschreibung „nicht die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes für Auftausalz“ ermöglichen. Die Ausschreibung wurde – wie eingangs erwähnt – für nichtig erklärt, und das Land OÖ musste dem Antragsteller die Verfahrenskosten in Höhe von 3000 Euro ersetzen. Auch die neuerlichen Ausschreibungen wurden vom selben Anbieter wieder beeinsprucht – mit einer Entscheidung in diesem Verfahren ist bis Ende November zu rechnen.
Trotzdem kein Engpass
Doch wie ist es um den Vorrat an Streusalz im Lande bestellt? „Es besteht keine Gefahr für die Verkehrssicherheit, da das Land bereits im Mai, nach Einleitung des ersten Nachprüfungsverfahrens, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Auftausalz im Fall einer längeren Dauer des Gerichtsverfahrens getroffen hat“, so Steinkellner.
Aktuell sind in den Silos der Straßenmeistereien rund 21.500 Tonnen Salz eingelagert. 10.000 Tonnen sind in den Notlagern verfügbar. Der durchschnittliche Salzbedarf für einen Winter liegt zwischen 30.000 und 40.000 Tonnen.
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