Freihandel mit USA

EU: Kein Rindfleisch – aber sonst wenige Ausnahmen

Wirtschaft
20.01.2014 11:41
Der für das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA zuständige EU-Chefverhandler Ignacio Garcia Bercero (rechts im Bild mit US-Chefverhandler Dan Mullaney) will die Liste der sensiblen Produkte "limitiert" halten. Darunter soll etwa Rindfleisch fallen, um die Einfuhr von US-Hormonfleisch zu verhindern. Zu viele Ausnahme würden aber ein Abkommen konterkarieren, sagte Bercero bei einer landwirtschaftlichen Tagung am Montag in Wien.

"Die EU wird nicht die Gesetzgebung in Bezug auf Gentechnik und Hormonfleisch gefährden", betonte Bercero bei der Tagung des Ökosozialen Forums. Der Schutz der europäischen Konsumenten werde demnach nicht aufgeweicht. Das Freihandelsabkommen muss nach Abschluss der Verhandlungen noch vom US-Kongress und vom EU-Parlament abgesegnet werden. "Wir müssen sehen, was möglich ist."

Intransparenz-Vorwürfe zurückgewiesen
Die von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter und Niederösterreichs Agrarlandesrat Stephan Pernkopf geäußerte Kritik an der Intransparenz der Verhandlungen wies der EU-Chefverhandler zurück. Es gebe ein "Maximum" an Transparenz, aber bei derart sensiblen Verhandlungen sei auch "ein gewisses Maß an Vertraulichkeit" notwendig, so Bercero.

Rupprechter hatte zuvor auf die zentrale Bedeutung der Exporte für die österreichische Wirtschaft verwiesen: "Handel darf man nicht als Einbahnstraße verstehen." Die kleinstrukturierte heimische Landwirtschaft sei aber "ein sensibler Bereich" mit "hohen Standards und hohen Kosten". Bei der Informationspolitik zum Freihandelsabkommen sei die Kommission nun am Zug: "Die Information und Transparenz lässt sehr zu wünschen übrig."

Vorsorgeprinzip vs. risikobasierter Ansatz
Die ÖVP-Europaabgeordnete Elisabeth Köstinger erklärte, dass die EU bei der Zulassung von Nahrungsmitteln das Vorsorgeprinzip mit strengen Reglementierungen anwende und die USA einen risikobasierten Ansatz verfolge. In den USA werden Nahrungsmittel zugelassen, wenn keine schädlichen Auswirkungen nachgewiesen werden können, in der EU gibt es auch im Zweifelsfall kein grünes Licht.

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