Teilerfolg für die Naturschützer: Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich schränkt die bestehende naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung für die Gasprobebohrung in Molln ein. Es darf nur noch im Winter gebohrt werden. Die Beschwerden gegen die Bohrungen wurden allerdings abgewiesen.
Der Kampf um die Bohrungen in Molln zieht sich schon lange, nun fällte das Landesverwaltungsgericht ein geradezu salomonisches Urteil. Die bestehende naturschutzrechtliche Bewilligung wurde geändert. Die Bohrplatzerrichtung und Durchführung der Testarbeiten werden auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 eingeschränkt.
So argumentierte das Gericht
Das Landesverwaltungsgericht ging von folgenden Überlegungen aus: „Im Zusammenhang mit den gegenständlichen Testarbeiten kommt im Projektbereich der Schädigung des Naturhaushalts und den Grundlagen von Lebensgemeinschaften von Pflanzen-, Pilz- und Tierarten im Winterhalbjahr eine hohe und im Sommerhalbjahr (aufgrund der intensiveren Beeinträchtigung von Lebenszyklen eines größeren Kreises von Tierarten) eine sehr hohe bis überragende Eingriffsintensität zu. Das von Wald- und Wiesenflächen geprägte Landschaftsbild wird im Sommer in hohem Ausmaß beeinträchtigt, so auch der Erholungswert der Landschaft.“
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