Urteil in NÖ

Sexueller Missbrauch: Vier Jahre Haft für Pfarrer

Österreich
06.12.2013 22:51
Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nötigung – die Anklage gegen den Pfarrer von Traiskirchen war massiv. Er soll einen um 25 Jahre jüngeren Mann mit Betäubungsmitteln gefügig gemacht haben, was der Theologe entschieden bestritt. Der Prozess in Wiener Neustadt fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der seit Bekanntwerden der Causa dienstfrei gestellte Geistliche wurde in allen Punkten für schuldig befunden und fasste vier Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Öffentlichkeit blieb draußen – wie oft in Missbrauchsprozessen. Und so weiß man nur, was Pater Fabian öffentlich oft genug selbst gesagt hatte. Ja, es entwickelte sich ein freundschaftlicher Kontakt mit der Familie und deren 19-jährigem Sohn. Als der junge Mann nach Costa Rica übersiedelte, besuchte ihn der Theologe dort. Dem Richter legte Verteidiger Michael Dohr Bilder vor, die diese enge Freundschaft dokumentieren.

Im September 2012 kam dann die Anzeige. Der Vater des heute 22-Jährigen hatte das Strafverfahren in Gang gebracht, indem er den Geistlichen wegen sexueller Übergriffe auf seinen Sohn anzeigte. Der junge Mann soll mit Flunitrazepam betäubt worden sein, einem Beruhigungsmittel. Es fand sich in den Haaren – und auch im Schlafmittel "Guttanotte", das beim Pfarrer gefunden wurde. Was das Opfer am Prozesstag selber aussagte, erfuhr keiner.

Pater bestritt sexuelle Gewalt
Pater Fabian bestritt jegliche sexuelle Gewalt. Das Mittel sei zu einem Zeitpunkt nachgewiesen worden, zu dem schon lange kein Kontakt mehr zu dem Jüngeren bestanden hatte. Zumindest die Gemeinde glaubte ihrem Pfarrer – 1.500 Menschen beteiligten sich an einer Unterschriftenaktion gegen die Suspendierung.

Nach Verkündung des Urteils durch den Schöffensenat meldeten die Verteidiger Michael Dohr und Amir Ahmed umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Bis zuletzt hatte der Pfarrer mit einem Freispruch gerechnet, "weil ich unschuldig bin", wie er einige Stunden vor dem Schuldspruch noch zu Journalisten sagte. In der Urteilsbegründung hieß es jedoch unter anderem, dass der Geistliche das Vertrauen des jungen Mannes ausgenützt habe.

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