Laut Staatsanwalt:
Keine Untreue-Ermittlungen gegen Luxus-Bischof
Die gegen Tebartz-van Elst eingegangenen Strafanzeigen ergäben "keinen strafrechtlichen Anfangsverdacht", so Sagebiel. Die Ermittler wollen aber abwarten, zu welchem Ergebnis die Prüfkommission der Deutschen Bischofskonferenz kommt, die mögliche Verfehlungen rund um die Bauprojekte im Bistum untersucht. "Danach entscheiden wir", sagte Sagebiel.
30 Millionen Euro für neue Bischofsresidenz
Tebartz-van Elst ist unter anderem wegen der Ausstattung seiner neuen Bischofsresidenz in der Kritik. Deren Kosten sollen von ursprünglich 2,5 auf mehr als 30 Millionen Euro gestiegen sein. Als dies bekannt wurde, gingen mehrere Anzeigen ein. Mit einem Ergebnis der Kommission der Bischofskonferenz wird nicht vor Jänner 2014 gerechnet.
Am Montag hatte die Hamburger Justiz mitgeteilt, dass das Verfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung gegen Tebartz-van Elst eingestellt wurde. Es ging dabei um einen Flug nach Indien. Der Kirchenmann muss als Auflage aber 20.000 Euro zahlen.
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