Nach dem tödlichen Inferno in der Grazer Stern-Bar gibt es noch immer keine Anklage. Zwar ist die mutwillige „Herbeiführung einer Feuersbrunst“ vom Tisch, jedoch stehen aktuell mindestens vier Mitarbeiter der Grazer Bau- und Anlagenbehörde sowie der Feuerpolizei im Visier der Justiz.
Die juristische Aufarbeitung des tödlichen Infernos in der Grazer Stern-Bar lässt nach wie vor auf sich warten. Die Staatsanwaltschaft Graz hat ihre Ermittlungen zwar abgeschlossen, doch ihr Vorhabensbericht liegt seit eineinhalb Monaten bei der Oberbehörde. Sie entscheidet, ob gegen den Betreiber des Lokals Anklage erhoben wird oder nicht.
Diese Woche wurde dem Anwalt des Gastronomen der Letztstand der Erhebungen übermittelt. „Ermittelt wird aktuell wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst“, bestätigt der Seiersberger Jurist Manfred Schiffner der „Steirerkrone“. Ein mutwilliges Entfachen des Brandes ist damit vom Tisch – vermutet wird, dass durch unsachgemäßes Hantieren mit einem Sternspritzer oder einem Tischfeuerwerk ein ausgetrockneter Christbaum im Eingangsbereich explosionsartig Feuer fing.
„Es wurde ein Sachverständiger auf dem Gebiet des Brandschutzes bestellt, der dem Verdacht des Amtsmissbrauchs nachgeht.“

Manfred Schiffner
Anwalt des Lokalbetreibers
Bild: Sissi Furgler Fotografie
Im Visier der Justiz stehen außerdem mindestens vier Mitarbeiter der Grazer Bau- und Anlagenbehörde sowie der Feuerpolizei. „Es wurde ein Sachverständiger auf dem Gebiet des Brandschutzes bestellt, der dem Verdacht des Amtsmissbrauchs nachgeht“, erklärt Schiffner. Die Frage ist, ob man es sich etwa im Gewerbereferat zu leicht gemacht hat und notwendige Überprüfungen von Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen unterlassen hat.
Der Stern könnte übrigens jederzeit wieder aufsperren, die ausgebrannten Räumlichkeiten sind generalsaniert. Ungewiss ist allerdings, ob die Versicherung den Schaden bezahlt – davon hängt ab, ob die bekannte Bar wieder eröffnet wird.
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