In den kommenden Wochen sollte eine Einigung erzielt werden, am 5. Dezember soll der Rechnungshof den Anpassungsfaktor veröffentlichen. Laut Bezügebegrenzungsgesetz hat sich die Anpassung an der Inflation des Vorjahres oder am für die Pensionen maßgeblichen Inflationswert der Monate August 2013 bis Juli 2014 zu orientieren, wobei der geringere Wert herangezogen werden muss. Um eine Anpassung unter diesem Wert festzulegen, müsste wie im Jahr 2013 das Gesetz geändert werden, heißt es aus dem Rechnungshof. Da es sich um eine Verfassungsbestimmung handelt, wäre für die Reparatur eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig.
Gehälter an Pensionsanpassung koppeln?
2013 wurde erstmals seit 2008 wieder eine Gehaltsanpassung für die Politiker beschlossen. Allerdings wurde diese an den Wert der Pensionserhöhung angepasst, die wegen des Sparpakets um einen Prozentpunkt unter der Inflationsrate lag. Für das Jahr 2014 läge der Pensions-Anpassungsfaktor an sich bei 2,4 Prozent, wegen des Sparpakets werden aber 0,8 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent abgezogen. Für Khol ein passabler Zielwert: "Politiker sollen nicht mehr, aber auch nicht weniger Anpassung erhalten als die Pensionisten."
Experte: Politikerbezüge verloren "sehr kräftig" an Wert
Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger bezweifelt die Sinnhaftigkeit, wenn man die Politikergehälter "nach unten lizitiert". Die Gehälter der Volksvertreter hätten in den vergangenen Jahrzehnten "sehr kräftig" an Wert verloren, sagte Sickinger. Die "unterproportionale Erhöhung" bisher sowie die Nulllohnrunden zwischen 2008 und 2012 hätten in der Bevölkerung nicht viel an der Meinung über Politikergehälter geändert. "Keine andere Berufsgruppe würde sich das dauerhaft gefallen lassen", so Sickinger.
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