AK-SERVICE-TIPP

Was tun bei falschen Abbuchungen vom Konto?

Steiermark
04.06.2025 05:59

Wie reagiert man richtig, wenn es ohne Ermächtigung zu Abbuchungen vom Bankkonto oder zu einer missbräuchlichen Nutzung beim Online-Banking kommt? Alles rund um diesen Schwerpunkt weiß Peter Jerovschek, Konsumentenschutz-Experte in der Arbeiterkammer Steiermark.

Immer wieder sind Kontoinhaberinnen bzw. -inhaber mit Abbuchungen konfrontiert, denen sie nicht zugestimmt oder die sie nicht selbst vorgenommen haben.

Banken sind verpflichtet, fälschlich überwiesenes Geld unverzüglich wieder rückzubuchen – außer den Kundinnen und Kunden kann grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit ihren Bankdaten nachgewiesen werden.

Zu falschen Abbuchungen kann es auch bei Einzugsaufträgen und Einzugsermächtigungen kommen.

Bei der Ermächtigung wird eine Abbuchung direkt mit einem Vertragspartner vereinbart. Beim Einzugsauftrag wird die Bank beauftragt, die Abbuchung für den Vertragspartner durchzuführen. Der Vorteil ist, dass Betroffene bis zu acht Wochen Zeit für Reklamationen haben.

Unverzüglich Sperrmeldung vornehmen
Im Zusammenhang mit elektronischen Zahlungen ist man verpflichtet, unverzüglich eine Sperrmeldung vorzunehmen, sobald eine missbräuchliche Nutzung im Online-Banking-Zugang festgestellt wurde bzw. bei Verlust oder Diebstahl der Zahlungskarte.

Es sind außerdem alle zumutbaren Vorkehrungen einer starken Kundenauthentifizierung zu treffen, um das Konto vor einem unbefugten Zugriff zu schützen.

Bei Fragen kann man sich an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.

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