Fußgänger überfahren

18 Monate Haft für tödliche Spritztour ohne Deckel

Österreich
27.09.2013 15:04
Wegen einer Spritztour ohne Führerschein, bei der ein Passant ums Leben kam, ist am Freitag ein 23-Jähriger am Wiener Landesgericht zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Davon muss er sechs Monate auch absitzen, erklärte Richter Thomas Kreuter. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist rechtskräftig.

Die Versuchung, auch ohne Führerschein mit dem neuen Auto eine Spritztour zu unternehmen, war für den jungen Mann zu groß: Obwohl er bereits zwei Tage zuvor von der Polizei ohne Papiere und mit 50 km/h mehr als erlaubt erwischt worden war, setzte er sich auch am 25. März 2012 hinter das Steuer seines Opel Astra.

Mit quietschenden Reifen raste er von der Brünner Straße in die Weisselgasse und übersah einen Fußgänger. Der 82 Jahre alte Passant, der sich gerade in einem nahe gelegenen Eissalon ein Eis gekauft hatte, überlebte den Zusammenstoß nicht. Er starb einige Tage später an einer Lungenembolie, nachdem er mit einer starken Gehirnerschütterung, einem Oberschenkelhalsbruch und Blutergüssen ins Spital gebracht worden war.

"Ich hab' mich so auf dieses Auto gefreut"
Der Lenker besuchte auch eine Fahrschule, hatte zum Zeitpunkt des Unfalls aber erst acht Fahrstunden absolviert. Obwohl ihm damit rund die Hälfte der nötigen Praxis und auch noch etliche Theorie-Stunden fehlten, um überhaupt zur Prüfung antreten zu können, unternahm er bereits regelmäßig Spritztouren mit seinem Pkw. "Ich hab' mich so auf dieses Auto gefreut. Ich hab' mir dieses Auto selber geleistet. Es war mein erstes Auto. Ich wollte eine Runde damit fahren", hatte der 23-Jährige beim ersten Verhandlungstermin im Mai ausgesagt.

Richter: "Straße ist keine Autorennbahn"
Zur Feststellung des genauen Unfallhergangs war ein ergänzendes Gutachten eines Verkehrstechnikers eingeholt worden, das nun vorlag. Sichtlich betroffen und weinend hörte der Arbeiter dessen Ausführungen zu. Mittlerweile verheiratet und Vater, hoffte er auf ein bedingtes Urteil.

Dem kam Kreuter nicht nach: "Die Straße ist keine Autorennbahn von Carrera." Er habe keine entsprechende Routine gehabt, wäre viel zu schnell und ohne Führerschein unterwegs gewesen. "Wenn man alles negiert, dann muss man auch mit so einer Strafe rechnen." Diese nahm der junge Mann nach Beratung mit seinem Verteidiger an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist.

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