Die Bildungskarenz soll vorerst nicht gänzlich abgeschafft werden – doch die Auflagen und Kontrollen werden deutlich strenger, wie die Bundesregierung bekannt gab. Und ein Einstieg direkt nach der Elternkarenz wird ebenfalls künftig nicht mehr möglich sein.
Man wolle eine „treffsichere Nachfolgeregelung“ für das bisherige Modell schaffen, teilte die Dreier-Koalition mit.
Das neue Modell entspricht der ursprünglichen Zielsetzung der Bildungskarenz: Möglichkeiten zur Weiterbildung und Höherqualifizierung auch für weniger qualifizierte Beschäftigte zu schaffen, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern.
Mit dem neuen Modell werden Empfehlungen des Rechnungshofs und Vorschläge des WIFO umgesetzt:
Mindest-Stundenmaß wird erhöht
Das Mindest-Stundenausmaß für die Weiterbildung wird auf 20 Wochenstunden erhöht, im Rahmen eines Studiums bedeutet das, dass statt bisher acht ECTS-Punkte nun 20 erreicht werden müssen. Außerdem wird eine verpflichtende Bildungsberatung vor der Weiterbildungszeit eingeführt.
Die wichtigste Änderung: Es wird nicht mehr möglich sein, das Weiterbildungsgeld direkt nach der Elternkarenz zu beziehen. Die Kosten seien damit explodiert, betonte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat.
NEOS-Bildungsminister Christoph Wiederkehr betonte, dass Bildung nach wie vor das wichtigste sei. Das neue Modell der „Weiterbildungszeit“ sei ein richtungsentscheidendes Reformprojekt, um Weiterbildung attraktiv zu halten und geringqualifizierte Personen aufzuqualifizieren. Wichtig sei die Abstimmung mit dem Arbeitgeber, daher wurde auch beschlossen, dass die Mindestarbeitszeit für die Möglichkeit der Weiterbildungszeit ein Jahr beträgt.
Neues Modell gilt ab 1. Jänner 2026
Die Neuregelung wird vor dem Sommer 2025 im Detail ausgearbeitet und vom AMS in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt. Das neue Modell wird mit 1. Jänner 2026 eingeführt. Es werden dafür maximal 150 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen.
Sozialministerin Schumann (SPÖ) betonte, dass man es so gestalten wolle, dass auch alle, „die eine Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen wollen“, dies können sollen. Wie genau ausgewählt werden soll, wenn die 150 Millionen Euro ausgeschöpft sind, wurde allerdings noch offen gelassen. Man wolle sich auf Personen mit einer geringeren Ausbildung fokussieren.
Kinderbetreuung soll ausgebaut werden
Um besonders jungen Müttern unter die Arme zu greifen, die oft von der Bildungskarenz Gebrauch machten, soll landesweit die Kinderbetreuung ausgebaut werden. „Nur dann wird es möglich sein, dass Frauen Job und Kind unter einen Hut bringen“, so Schumann. Aber: Man sei nun einmal an die aktuelle, budgetäre Situation gebunden.
Zufrieden mit der Neuregelung zeigt sich auch AMS-Chef Johannes Kopf. „Aus Sicht des AMS ist zu begrüßen, dass mit der neuen Weiterbildungszeit ein treffsichereres Instrument vor allem für niedrigqualifizierte Personen entstehen soll, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu steigern. Regelmäßige Meldungen über den Erfolg, eine höhere Teilnahmezeit und die Einbindung des AMS helfen, die Ernsthaftigkeit und den Erfolg dieser Bildungsmaßnahmen zu erhöhen“, erklärt Kopf auf Anfrage der „Krone“. Die Punkte, die an der bisherigen Bildungskarenz in der Kritik standen, seien damit angegangen worden.
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