Was die Sachversicherung abdeckt, ist in der Polizze genau aufgelistet. Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurden, sind nicht versichert. So zahlt die Versicherung nichts, wenn Türen und Fenster nicht verschlossen wurden und es kam zu einem Einbruchsdiebstahl. „Verlassen sie sich nicht nur auf die Versicherung“, warnt Glatz.
Viele sind falsch oder gar nicht versichert
Bei einem Einbruch sind auch Gegenstände versichert, die dabei beschädigt wurden. Die Höhe, die dabei bezahlt wird, hängt aber von der Art der Wertgegenstände und der Aufbewahrungsart ab und liegt zwischen 363,36 und 58.138,27 Euro. „Diese Wertgrenzen sind im Schadensfall oft unangenehme Überraschungen“, betont Glatz.
Oft ist man im Unglücksfall nur unzureichend oder gar nicht versichert. „Verbraucher sollten daher bestehende Versicherungen auf ihren Bedarf überprüfen und allenfalls neue Angebote einholen“, empfiehlt Glatz.
Wenn ein Schaden eintritt, sollte nach der ersten Schrecksekunde sofort die Versicherung benachrichtigt werden. Bei einem Einbruch, Raub oder Diebstahl sind die Sicherheitsbehörden zu verständigen.
Welche Gefahren werden üblicherweise versichert?
- Feuer: Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz. Ersetzt werden auch Abbruch-, Aufräumungs-, Lösch- und Sonderabfallkosten. Vielfach werden in der letzten Zeit auch indirekte Blitzschäden mitversichert.
- Sturmschäden: Schäden die durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch verursacht werden. Die Sachen müssen zerstört, beschädigt oder abhanden gekommen sein.
- Leitungswasser: Schäden am Inventar durch Austreten von Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.
- Glasbruch: Schäden, die durch Bruch an der Gebäudeverglasung, Wandspiegeln sowie an Möbel- und Bilderverglasung entstehen. Als Glas gelten alle Flachgläser. Auch Glastüren und einfache Spiegelflächen gehören zum Versicherungsumfang.
- Einbruchdiebstahl: Ein Einbruch ist immer dann gegeben, wenn sich jemand gewaltsam Zutritt zu Räumlichkeiten verschafft hat. Versichert ist auch die Beraubung. Bei Wertgegenständen hängt die maximale Entschädigungshöhe auch von der Aufbewahrungsart ab.
Die Arbeiterkammer hat eine aktuelle Broschüre herausgebracht, die einen Überblick der wichtigsten Fragen in der Haushaltsversicherung, in der Eigenheim (Gebäude)versicherung und der privaten Haftpflichtversicherung, die üblicherweise in diesen Versicherungen enthalten ist, gibt. Den Download-Link findest du rechts in der Linkbox!
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