38 statt 36 Cent

Ab sofort gibt es mehr Kilometergeld

Wirtschaft
28.10.2005 16:39
Seit dem heutigen Freitag gilt in Österreich das von 36 auf 38 Cent je Kilometer erhöhte Kilometergeld. Dies führte der Arbeitnehmersprecher des Freiheitlichen Parlamentsklubs, Max Walch, auf den "massiven Druck auf den Koalitionspartner" zurück.

Automatisch erhöht wird es zunächst nur für die Beamten bzw. Vertragsbediensteten und für jene privaten Arbeitnehmer, die bei Verwendung ihrer privaten Fahrzeuge für dienstliche Fahrten schon bisher immer das amtliche Kilometergeld in voller Höhe erhalten haben. Private Arbeitnehmer erhalten das amtliche Kilometergeld in voller Höhe nur, wenn dies entweder im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Private Arbeitnehmer ohne eine entsprechende Formulierung im Kollektivvertrag oder ihren Betriebsvereinbarungen werden sich um die Nachbesserung kümmern müssen.

Arbeitnehmer müssen Kilometergeld nicht versteuern
Der Staat zahlt Beamten und Vertragsbediensteten das Kilometergeld, während es die privaten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern bekommen. Durch das Kilometergeld sollen ihnen die anteiligen Autokosten (Treibstoff, Mauten, Versicherungen usw.) für beruflich bedingte Fahrten mit ihrem privaten PKW abgegolten werden.

Die Arbeitnehmer müssen das erhaltene Kilometergeld nicht mehr versteuern, die privaten Firmen können es als Betriebsausgabe steuermindernd geltend machen.

Auch für Mitfahrende Kilometergeld verrechnen
Es gibt Firmen, die das Kilometergeld seit der Umstellung auf Euro auf 36 Cent gerundet haben. Laut Informationen aus dem Finanzministerium sind diese Aufrundungen auch künftig erlaubt: "Wer bisher gerundet hat, kann in Zukunft ebenfalls auf 38 Cent runden", weist Dr. Hellar auf die Möglichkeit einer Verbesserung hin. .

Was viele nicht wissen: Kilometergeld gibt es nicht nur für PKW und Kombi, sondern auch für Mitfahrende und Motorradfahrer. Das Kilometergeld pro dienstlich mitbeförderter Person wird von 0,043 auf 0,045 Euro pro Kilometer erhöht, jenes für kleinere Motorräder (bis 250 Kubikzentimeter) von 0,113 auf 0,119 Euro pro Kilometer, jenes für größerer Motorräder von 0,201 auf 0,212 Euro.

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