Der Grund für diese Verzögerung ist die nachträglich erfolgte Bestellung eines zweiten Gutachters. Aufgrund dieser Verschiebung könnte das Verfahren zudem mit dem nächsten Telekom-Prozess, bei dem es ebenfalls um Parteienfinanzierung - diesmal beim BZÖ - geht, zusammengelegt werden. Außerdem könnte die Ex-Frau Rumpolds, Erika Daniel, die gesundheitsbedingt für zumindest sechs Wochen ausgefallen ist, doch noch befragt werden.
Konkret könnte das bevorstehende Verfahren um den Verdacht, dass die Telekom über Umwege im Jahr 2006 den Nationalratswahlkampf des BZÖ mitfinanziert hätte, mit dem aktuellen Prozess zusammengelegt werden. Im Fall des BZÖ besteht der Verdacht, dass über "Scheinrechnungen" an zwei Agenturen, die für den Wahlkampf der Orangen verantwortlich zeichneten, ohne Gegenleistung rund 940.000 Euro ausbezahlt worden seien.
"Wertlose Konzepte" vs. professionelle Arbeit
Beim aktuellen Verfahren, das am Dienstag mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt wurde, geht es um vier Marketingkonzepte, für die die Telekom Austria Rumpolds Agentur "mediaConnection" 600.000 Euro bezahlte. Die Staatsanwaltschaft hält die Konzepte für "wertlos" und sieht die Zahlungen als verdeckte Parteispenden an die FPÖ, für die Rumpold damals Wahlkämpfe organisierte. Rumpold bemühte sich bisher, den Wert seiner Arbeit zu verteidigen.
Betriebsprüferin: "Leistungen oft nicht nachvollziehbar"
Die Version der Anklage wurde am Dienstag durch die ehemalige Betriebs- und Steuerprüferin Rumpolds vor Gericht gestützt. So erklärte L. vor dem Richter, dass der Forderungsverzicht Rumpolds gegenüber der FPÖ im Zusammenhang mit dem 600.000-Euro-Auftrag der Telekom gestanden habe - dies sei ihr sogar vom Ex-FPÖ-Werber mitgeteilt worden. Dies habe sie daher entsprechend im Akt notiert.
Die Betriebsprüferin sagte zudem, dass die Leistungen Rumpolds für sie "oft nicht nachvollziehbar" gewesen seien. Die Zeugin gab an, von Rumpold trotz entsprechender Nachfrage "keine ordentlichen Leistungsaufzeichnungen" für die Telekom-Aufträge erhalten zu haben, stattdessen wurden ihr drei (der insgesamt vier) Konzepte übermittelt. Sie habe damals aber gesagt, "ich verstehe diese Studien nicht, was die mit der Telekom zu tun haben". Wer wann und wie viele Stunden für die Konzepte gearbeitet habe, sei nicht vorgelegt worden. Die relativ große Summe, die Rumpolds Firma von der Telekom bekommen habe, sei damit begründet worden, dass Werbeideen jahrelanges Know-how erfordern und die exakten Kosten daher nicht beziffert werden können.
Einflussnahme durch Vorgesetzte bei Betriebsprüfung?
Bei der Frage, ob der Forderungsverzicht gegenüber der FPÖ in Zusammenhang mit dem Telekom-Verfahren steht, kam es zu einem heftigen Wortgefecht zwischen der Zeugin und Rumpolds Anwalt Markus Singer. Der Jurist hielt der Steuerprüferin vor, bei ihrer Prüfung festgestellt zu haben, dass es "absolut nicht erkennbar" sei, dass der Forderungsverzicht im Zusammenhang mit dem Telekom-Auftrag stünde. Auf die mehrmalige Frage, ob sie diesen Zusammenhang vermute, aber nicht geschrieben habe, sagte die Zeugin nach einigem Hin und Her, dass sie wegen Rumpolds Betriebsprüfung ständig bei "ihrer Obrigkeit" vorsprechen habe müssen. Auf ihre Andeutungen, dass bei Rumpold etwas nicht stimme, habe man sie gefragt, ob sie die Telekom für korrupt halte und ihr gesagt, dass sie sich "das nicht leisten" könne, weil die Telekom "zu groß" sei. Beeinflusst habe sie sich von ihren Vorgesetzten aber nicht gefühlt.
Rumpold: Verbindung nachträglich für Finanz hergestellt
Zwar wird der Zusammenhang zwischen dem Telekom-Auftrag und dem Forderungsverzicht von Rumpold nicht abgestritten, der Angeklagte behauptet aber, er habe die Verbindung auf Anraten seines mittlerweile verstorbenen Steuerberaters erst im Nachhinein hergestellt, weil der Forderungsverzicht sonst von der Finanz als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet worden wäre.
Strafrahmen ein bis zehn Jahre
Neben Rumpold sind auch Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, der ehemalige Telekom-Manager Michael G., der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher und Ex-Finanzreferent Detlev Neudeck wegen Untreue bzw. Beitragstäterschaft angeklagt. Der Strafrahmen beträgt zwischen einem und zehn Jahren Haft. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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