Der Bregenzer Winzer Josef Möth ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) wegen Tierquälerei schuldig gesprochen und zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden.
Der bekannte Winter Josef Möth wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 28.800 Euro verurteilt. Allerdings nicht rechtskräftig. Denn sein Verteidiger Florin Reiterer hatte nach dem Schuldspruch sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Möth war verurteilt worden, weil er nach Auffassung des Gerichts und der Sachverständigen Netze auf Weinreben unsachgemäß angebracht hatte. Wodurch sich zahlreiche Wildvögel verfingen und teilweise zu Tode kamen.
Der angeklagte Winzer hatte sich bereits im Vorfeld des Prozesses für nicht schuldig bekannt. Entsprechend auch sein Schlusswort: „Ich habe Netze verwendet, die erlaubt sind, um Weintrauben vor den Vögeln zu schützen. Dass der Staatsanwalt nun sagt, es sei mir nur wichtig gewesen, die Netze einfach und billig anzubringen, das Leben der Vögel hingegen sei mir egal gewesen, weise ich aufs Schärfste zurück.“ Es gebe keine einzige Schutzmaßnahme, bei der nicht ein einziger toter Vogel zu beklagen wäre, so Möth.
Den Stein ins Rollen gebracht hatten Passanten im Herbst 2023, nachdem diese von mehreren Vögeln berichteten, die sich in den Netzen des Weinbauers verfangen hätten. Bei einer Begehung der Behörden wurden schließlich acht tote und drei lebende Vögel gefunden. Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hatte den Winzer da bereits angezeigt. Richterin Verena Wackerle sprach den Weinbauern nach einem umfangreichen Beweisverfahren schuldig.
In der Begründung führte sie aus, dass es einsichtig sei, dass verletzte oder tote Vögel nie ganz auszuschließen seien, aber gewisse Formen des Ernteschutzes betreffend Bespannung und Maschengröße sehr wohl einen Beitrag leisten könnten, den Schaden so weit wie möglich zu minimieren. Sie stützte sich dabei vor allem auf das Gutachten des Weinbausachverständigen.
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