Nordkettenbahnen Innsbruck bzw. Freizeitticket Tirol und der Verein für Konsumenteninformation als Kläger unterschrieben Stillhalteabkommen. Die Kosten trägt der Beklagte. Ausgestanden ist die Sache damit nicht.
Gehörig Staub aufgewirbelt hat im Sommer dieses Jahres die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Betreiber des Freizeittickets Tirol, vertreten durch die Nordkettenbahnen GmbH mit Geschäftsführer Thomas Schroll.
Anwälte einig
Vor kurzem konnte er einen Schlussstrich unter das leidige Kapitel ziehen: „Wir haben uns mit dem gegnerischen Anwalt auf eine ewige Ruhendstellung der Angelegenheit geeinigt“, berichtet Schroll. Die Kosten tragen die Nordkettenbahnen bzw. die im Freizeitticket zusammengeschlossenen Betriebe.
Wir haben infolge der Klage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sieben Klauseln waren vom VKI beanstandet worden.
Thomas Schroll, Geschäftsführer Freizeitticket und Nordkettenbahn
Kein Hauptwohnsitz in Tirol mehr nötig
Konkrete Auswirkungen sind Änderungen der Geschäftsbedingungen. „Darunter fallen auch strittige Klauseln aus der Corona-Zeit, was die Gültigkeit der Verbundkarten betrifft“, erläutert Schroll. Hauptaugenmerk lag aber auf der Wohnsitzklausel, die ersatzlos gestrichen wurde. Nun können auch Personen ohne Hauptwohnsitz die Tiroler Verbundkarten erwerben. Die Verkaufszahlen schossen – wie berichtet – nach oben.
Suche nach Ersatz dauert an
Die VKI-Klage brachte generell die Einheimischentarife in Tirol ins Wanken. Seitdem wird um Ersatzlösungen gekämpft bzw. werden die Einheimischentarife auf eine andere rechtliche Basis gestellt.
Die AK Tirol begrüßt die Ruhendstellung des Verfahrens. „Jetzt geht es um Lösungen, damit Einheimische nicht diskriminiert werden. Sonst müsste man die Gästekarten auch in Frage stellen.“ Einige Beschwerden dazu seien bereits eingegangen. Der VKI wollte keine Stellungnahme abgeben.
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