Oberländerin wollte Beziehungsende mit Arbeitskollegen nicht akzeptieren und stalkte ihn deshalb über Monate. Dank harter Überzeugungsarbeit des Richters, den Verflossenen in Ruhe zu lassen, kam die noch immer schwer verliebte 29-Jährige mit einer Diversion davon.
Richter Marco Mazzia versucht der Angeklagten die aussichtslose Situation zu erklären: „Ich verstehe ja, dass das weh tut. Aber das mit Ihrem Ex wird nichts mehr.“ Doch die 29-Jährige zeigt wenig Einsicht und schüttelt den Kopf. „Ich will von ihm eine zweite Chance“, sagt sie daraufhin. Und um dies zu erzwingen, ließ sich die Geschasste zwischen Jänner und August dieses Jahres einiges einfallen.
So betrieb sie regelrechten Telefonterror, indem sie das Opfer immer wieder über unterschiedliche Nummern anrief oder ihm Nachrichten schickte. Als der Mann nicht reagiert, taucht sie mehrmals vor seiner Wohnungstür auf, wohl in der Hoffnung auf ein Gespräch. Doch obwohl der 41-Jährige jedes Mal die Polizei verständigt, lässt sich die Verliebte nicht von ihrem Plan abbringen, doch noch vom einstigen Romeo erhört zu werden. Immer wieder verfolgt sie das Opfer, stellt sich vor sein Auto und droht, dieses zu zerkratzen, sollte er nicht mit ihr reden.
Gegen Fritteuse geschubst
Ein andermal nimmt die 29-Jährige auf dem Beifahrersitz Platz und weigert sich auszusteigen. Wieder alarmiert das Opfer die Polizei. Als sie den Oberländer am gemeinsamen Arbeitsplatz gegen eine heiße Fritteuse schubst und ihm in die Nieren tritt, verliert sie zwar ihren Job. Ihr Verhalten überdenkt sie trotzdem nicht. Die Sache landet schließlich bei Gericht.
Hier braucht es von Seiten des Richters große Überzeugungsarbeit, bis die Angeklagte am Ende verspricht, den Verflossenen in Ruhe zu lassen. Da die Frau unbescholten ist, lässt sie der Herr Rat für die Probezeit von zwei Jahren gewähren. Allerdings mit Auflagen.
So darf sie ihren Ex-Freund weder kontaktieren noch an seinem Arbeitsplatz beziehungsweise Unterkunft aufsuchen. Außerdem darf sie sich ihm nicht näher als 100 Meter annähern. Sollte sie gegen die Auflagen verstoßen, wird das Strafverfahren wieder aufgenommen.
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